Stadt will Fahrrad und PKW an Ampeln gleichstellen
Wer Fahrrad fährt, kennt die Situation: An gefühlt drei von vier Ampeln wird man/frau in Celle zum Halten gezwungen. Das Nervige dabei ist gar nicht so sehr der Zeitverlust. Da aber beim Radfahren die eigene Energie verausgabt wird, ist jeder unnötige Stopp mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Das Ärgernis ist u.a. deshalb in der Welt, weil es sogenannte Kombi-Ampeln für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gibt – erstere werden dadurch letzteren gleichgestellt. Das aber soll sich Schritt für Schritt in den nächsten Jahren ändern.
Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 37 II Nr. 6 StVO) bestimmt ab 1.1.2017: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Dies gilt, egal ob Radfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kürzeren Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer*innen ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger*innen sind. Aber: „Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“ Und das heißt bis auf Weiteres leider: Bei einer Kombi-Ampel gilt die Kombi-Ampel.
Die Ratsfraktion Die Linke/BSG hatte deshalb im September ein Umbauprogramm beantragt. Und siehe da: Die Verwaltung hatte sich des Problems schon angenommen. Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste erläuterte sie im Oktober ihren Plan: „Die zurückgesetzten Fahrradfurten in Kreuzungsbereichen an Hauptverkehrsstraßen sollen in 2017/2018 entlang der Fahrbahn geführt werden. Hierfür werden ca. 300.000,00 Euro benötigt. Für die Maßnahme wurde eine Förderung beantragt.“ Als erster Verkehrsknotenpunkt ist der Kreuzungsbereich Burgstraße/Altenceller Schneede/Wederweg (siehe Foto oben) nach den neuen Maßgaben umgebaut worden. Die Verwaltung hat im Stadtgebiet 27 solcher Knotenpunkte aufgelistet.
Abgesehen von den großen Knotenpunkten lässt sich die Situation auch mit gesonderten Fahrradampeln verbessern (und der Umstellung von Kombi- auf reine Fußgänger-Ampeln). Bei der Berechnung der Grünphasen ergäben sich dann unterschiedliche Räumzeiten. Die von Radfahrer*innen sind dreimal so kurz wie die von Fußgängern. Die Grünphasen für Radfahrer*innen würden dadurch deutlich länger.
Die Ratsfraktion Die Linke/BSG hatte dafür ein Beispiel parat: Bei der Kreuzung Biermannstraße / Hafenstraße war an einem Werktag gegen 17 Uhr die Grünphase für KFZ rund 24 Sekunden grün. Radfahrer*innen müssen sich hier an die gemeinsame Ampel für Fahrrad und Fußgänger*innen halten. Diese ist nur für acht Sekunden grün.
Was bei einem Umbau gewonnen wird zeigt sich an der Kreuzung Harburger Straße / Georg-Wilhelm-Straße (siehe Foto links). Hier war die Ampel für KFZ rund 33 Sekunden grün, während die gemeinsame Ampel für Rad- und Fußgänger*innen schon nach rund 11 Sekunden auf Rot umschaltete.