Nigges alternative Fakten zur Verkehrssicherheit

Das historische Netz der Verkehrswege in Celle zeigt ein Radialmuster der Straßen, dessen Brennpunkt die Allerbrücke ist. Alle wichtigen Radialen sind als Bundes- und Landesstraßen klassifiziert. Der gesamte Verkehr führt zu Überlastungen der Hauptverkehrsträger im Innenstadtbereich. Das war gestern so, das ist heute so und das wird wohl auch so bleiben. In heutigen Zeiten ist jede weitere Planung einer „autogerechten Stadt“ ein Verbrechen an Mensch und Umwelt. Verkehr erzeugt ein Drittel der CO2 Emissionen. Verkehr beansprucht erheblichen Platz, macht Lärm, produziert Feinstaub und Stickoxide. Motorisierter Individualverkehr ist kein Segen, sondern ein Fluch. Keine noch so ausgefeilte Verkehrsplanung kann hier Abhilfe schaffen. Nur eine menschen- und umweltverträgliche Verkehrswende in den Köpfen aller Beteiligten kann diesen Fluch der Zivilisation beseitigen.

Vor 50 Jahren fuhren bzw. stauten sich die PKW, LKW und Busse noch durch alle Straßen der Celler Altstadt. Erbittert wurden die Diskussionen über Sinn und Unsinn der Umwandlung einiger Altstadtstraßen in Fußgängerzonen geführt. Die Sperrung der Hehlentorstraße (Sanierungsarbeiten 1968) bescherte der Stadt Celle und besonders dem Verkehrsknotenpunkt Allerbrücke/Neumarkt ein fünfwöchiges Verkehrschaos.
Der damalige Celler Baudirektor Kummer wurde am 20.5.1968 in der HANNOVERSCHEN PRESSE mit den Worten zitiert:

„Es ist immer noch im Gespräch, in der Celler Innenstadt "Fußgängerzonen" zu schaffen. Fußgänger aber sind sehr oft PKW-Fahrer. Für die aber braucht man in unserer Stadt viele Millionen Mark, bis es so viele Umgehungsstraßen gibt, dass man in Minutenschnelle zum nächsten Parkplatz kommt. Der Neumarkt, im Bereich des historischen Stadteingangs Hehlentor gelegen, wird im Wesentlichen von sehr starkem Verkehr aus mehreren Richtungen und unter anderem mehrerer aufeinander treffende Bundesstraßen geprägt. Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer birgt er erhebliche Gefahrenzonen aufgrund nur mangelnd vorhandener Querungsmöglichkeiten.“

Zu den Verkehrsproblemen der Stadt gesellt sich von je her ein grundsätzliches Denkproblem: Verkehrslösungen werden seit Jahrzehnten von Planer*innen und Politiker*innen immer nur unter dem Aspekt der Auto-Mobilität angedacht. Bis heute ist kein Umdenken erkennbar und krampfhaft wird an der Umsetzung uralter Auto-Verkehrspläne weiter herumgedoktert. Die immer selben Argumente zur Förderung der Auto-Mobilität werden mal für den "dringend notwendigen" Bau von Umgehungsstraßen und mal für den "dringend notwendigen“ Ausbau von Innenstadtstraßen heruntergebetet. Mal ist der Bau von Umgehungsstraßen zur Entlastung der Innenstadt "dringend notwendig" und mal ist der Ausbau der Innenstadtstraßen zur Belebung der Innenstadt "dringend notwendig".

Der ADAC setzte 1974 mit seinem Sturmlauf gegen ein Tempolimit auf Bundesautobahnen ein Motto in die Köpfe der Autofahrer*innen fest, das bis heute noch nicht ausradiert zu sein scheint: "Freie Fahrt für freie Bürger". Ein Gesamtkonzept zur gleichberechtigten Mobilität für alle Celler Verkehrsteilnehmer*innen sucht man bei Verwaltung und Politik bis heute vergebens. Der absurde Höhepunkt dieses Autowahns ist das sogenannte „Verkehrskonzept für die Celler Innenstadt" (2003), das einen "Inneren und Äußeren Ring" für KFZ durch die Innenstadtstraßen vorsieht. Dieses "Verkehrskonzept" soll u.a. den gegenläufig befahrbaren Nordwall und die Befahrung der Schuhstraße (derzeit Fußgängerzone) ermöglichen. Treibende Kraft dieses Autowahns war der damalige Oberbürgermeister Martin Biermann (CDU).

Bei der Übergabe (24.2.2004) von 8000 Unterschriften gegen die Öffnung der Fußgängerzone-Schuhstraße für den Auto-Verkehr erklärt OB Martin Biermann lauthals: „Eine autofeindliche Politik wird es mit mir nicht geben.“

Und tatsächlich: Am 9.8.2005 wurde die Fußgängerzone Schuhstraße als erste Umsetzung des "Inneren Ringes" durch Biermann für den Autoverkehr frei gegeben. Bernd Skoda war als damaliger Verkehrsplaner der Stadt Celle an dieser fußgängerfeindlichen Planumsetzung beteiligt. Heute ist Skoda zweiter Kreisvorsitzender des SoVD Celle und Berater in Sachen Barrierefreiheit. In der CZ vom 13.2.2018 beschwert sich der Ex-Straßenplaner über den heutigen Zustand der Altstadtstraßen:

„Gerade für Senioren, die nicht mehr gut sehen und hören können, wird es selbst im verkehrsberuhigten Bereich gefährlich.“

Auch nach dem Rücktritt von Biermann als Oberbürgermeister (2008) wurde das alte "Verkehrskonzept für die Celler Innenstadt" von Rat und Verwaltung unbeirrt weiterverfolgt. Mit dem gegenläufigen Ausbau des Nordwalls kann die Stadt jedoch nicht beginnen. Es fehlen der Stadt noch die nötigen Mittel. Diese Mittel müssen für den Ankauf von Gebäuden und Grundstücken, für den Abriss dieser Gebäude, für die Planung und den Neubau des Nordwalls erst beschafft bzw. beantragt werden. Vor allem aber: Es gibt Hausbesitzer, die nicht verkaufen wollen.

Der Hinweis von Verkehrsplaner Jörg Frohnert (CZ,  24.9.2006) zum „Verkehrskonzept für die Celler Innenstadt“ wird wohl nicht einmal von ihm selbst hinterfragt: „Der Neumarkt ist der am drittstärksten belastete Verkehrsknoten mit 36.000 Fahrzeugen am Tag. Mehr Verkehr ist über diesen Knoten nicht abwickelbar.“

2009 wurde das sogenannte "Gelenk Neumarkt" vom Rat der Stadt Celle in Auftrag gegeben, um Fördermittel (nach dem Entflechtungsgesetz) vom Land abgreifen zu können. Das förderungsfähige "Gelenk Neumarkt" beinhaltete den Ausbau der Richard-Katzenstein-Straße in Verbindung mit einer barrierefreien Kreisverkehrsanlage.

Im Regelwerk zum "Entflechtungsgesetz" heißt es:

„Eine gesetzliche Grundlage für die Barrierefreiheit im Straßenbau ist das Niedersächsische Straßengesetz. Nach § 46a sind Straßen entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Baulastträgers so auszubauen, dass
1. die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen durch Orientierungshilfen und
2. die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen durch barrierefreie Gehwegüberwege berücksichtigt werden.
Nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (NBGG) gilt, dass öffentliche bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel im öffentlichen Personenverkehr barrierefrei zu gestalten sind, soweit dies durch Rechtsvorschrift vorgegeben ist.“

Die Planung der Kreisverkehrsanlage im Bereich der Richard-Katzenstein-Straße wurde nach den Richtlinien zur "barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums" mit barrierefreien Überquerungsstellen (einschließlich Zebrastreifen mit Mittelinseln) versehen. Der gesamte Verkehrsbereich um den Kreisverkehr ist mit einem Bodenleitsystem ausgestaltet, das Personen sicher zu den Überquerungsstellen leiten soll.

Am 20.12.2012 musste das Projekt "Gelenk Neumarkt" wegen Versäumnissen bei der Beantragung von Fördermitteln (durch den Stadtbaurat Matthias Hardinghaus) vom Rat der Stadt gestoppt werden. Die Kosten für den Ausbau der Richard-Katzenstein-Straße musste die Stadt Celle nun allein aufbringen. Die dazugehörig geplante Kreisverkehrsanlage konnte dort nicht gebaut werden.
Martin Biermann OB a.D. (CZ, 07.04.2014):

Um im Mai 2014 erneut Fördermittel aus einem anderen Topf beantragen zu können, wurde die baugleiche Kreisverkehrsanlage nun nicht mehr im Zusammenhang mit dem "Gelenk Neumarkt", sondern mit dem „Sanierungsgebiet Stadtumbau West/Allerinsel" verknüpft. Kurzerhand wurde die Kreisverkehrsanlage (der Richard-Katzenstein-Straße) nun baugleich an die Hafenstraße planerisch angebunden. Vorausschauende Fachleute hätten warnen müssen, dass man diese Kreisverkehrsanlage nicht baugleich in den Bereich der Hafenstraße verlegen kann. Umgesetzt wurde dieser Plan dennoch, um die Fördergelder mitnehmen zu können.

Gier frisst Hirn!

Mit dieser fatalen Fehlentscheidung waren alle folgenden Schadenereignisse schon vorprogrammiert.

Mit der Verkehrsfreigabe am 17.6.2016 stellte sich die Gestaltung der Kreisverkehrsanlage als verkehrsuntaugliche Fehlplanung heraus.
Stadtsprecher Wolfgang Fischer wird am 23.8.2016 in der CZ mit den Worten zitiert:

„Bei der Gestaltung des Kreisels wurden auch Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt. Die Fachleute für barrierefreies Bauen vom SoVD Bernd Skoda und von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden, Werner Gläser, haben uns mit ihrem Knowhow tatkräftig unterstützt.“

Und weiter: „Die Staus, die es "zu Verkehrsspitzenzeiten seit 30 Jahren" gebe, führt die Stadt vor allem auf den "freien Zu- und Abfluss" aus der Hafenstraße zurück. Die Fußgängerüberwege seien hier nicht von großer Bedeutung. Die Lösung des Problems: Erst mit dem Ausbau des Nordwalls für den gegenläufigen Verkehr würde sich die Verkehrsbelastung am Kreisverkehr Hafenstraße "erheblich reduzieren.“

Wie sich mit dem Ausbau von gegenläufigem Verkehr im Nordwall eine "erhebliche Reduzierung" der Verkehrsbelastung am Neumarktkreisel ergeben soll, ist weder nachvollziehbar, noch wird sie stichhaltig begründet. Nach jetzigem Stand der Planung (Nordwall) darf der Verkehr aus dem Nordwall nicht mehr direkt links in die Hehlentorstraße abbiegen, sondern muss erst Richtung Mühlenstraße einen Umweg über den Neumarktkreisel zurück in Richtung Hehlentorstaße nehmen. Dieser Umweg kann doch aber nur bedeuten, dass durch den gegenläufigen Ausbau des Nordwalls mit einem höheren Verkehrsaufkommen am Neumarktkreisel gerechnet werden muss.

Seit dem 25.2.2017 ist mit Jörg Nigge ein neuer Oberbürgermeister im Amt. Für seinen Wahlkampf hatte er eine Broschüre mit der Überschrift: „Unser Celle kann mehr“ veröffentlicht.
Wie wir berichteten, waren wesentliche Textteile dieser Nigge-Broschüre unter Verletzung des Urheberrechtes aus der Wahlkampfbroschu?re der Kölner Oberbu?rgermeisterin Reker wortgleich "u?bernommen" worden.  Darin heißt es unter anderem:

„Die Stadt hat eine neue Politik verdient: Ich lade für die nächsten Jahre alle demokratischen Kräfte zu einer offenen Diskussion mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit ein, um Mehrheiten für gute und zukunftsfähige Lösungen zu finden. Nicht Blockbildung und Hinterzimmer dürfen entscheidend sein, sondern die besseren Ideen und Argumente.

Umwelt: „Den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV stärken. Wo möglich, vor allem bei Neubauprojekten, Fahrradstraßen planen und umsetzen.“

Mobilität: „Ich setze mich für einen modernen Mobilitätsmix und eine weiter entwickelte Infrastruktur in Celle ein, um die Ortsteile besser zu verbinden und den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr zu stärken. Barrierefreiheit und behindertengerechte Zugänge zum Standard machen, in Verkehrsinfrastruktur nur dann investieren, wenn es sinnvoll ist, nicht um Subventionen zu erhalten.“

ALTERNATIVE FAKTEN

Schon nach vier Monaten im Amt, brach der Plagiator Nigge "seine eigenen" Wahlversprechen:

Um den „Verkehrsfluss am Kreisel zu verbessern“, wurden am 12.6.2017 ohne vorherige öffentliche Diskussionen auf Weisung von Oberbürgermeister Jörg Nigge die barrierefreien Überquerungsstellen für Fußgänger und Radfahrer kurzerhand mit Absperrungen und Verbotsschildern verbarrikadiert. Die Absperrung gelte erst einmal für die Zeit der Bauphase in der Hehlentorstraße.

Am 28.11.2017 wurde die Hehlentorstraße wieder für den Verkehr freigegeben. Die Sperren der Überquerungsstellen am Kreisel blieben jedoch bestehen. Am 6.2.2018 wurden die mobilen Baken-Zäune an den gesperrten barrierefrei ausgebauten Überquerungsstellen sogar durch fest verankerte Metallgitterzäune ersetzt. In der Nacht auf den 14. Februar wurden dann auch noch die Zebrastreifen der Überquerungsstellen abgefräst. Mit dieser Rückbaumaßnahme elementarer Bestandteile der barrierefreien Kreisverkehrsanlage droht der Stadt Celle die Rückzahlung von Fördergeldern. Darum bemüht sich die Verwaltung, das Wort "Rückbau" zu vermeiden und spricht von einer vorläufig vorübergehenden Verkehrssicherungsmaßnahme. Die „Beseitigung" der Überquerungsstellen wird von der Verwaltung wie folgt begründet:

„Zur Verkehrssicherung haben wir – wie bei der Eröffnung der Hehlentorstraße angekündigt – die provisorischen Baustellenabsperrungen entfernt und durch Zäune ersetzt. So soll sichergestellt werden, dass Radfahrer und Fußgänger die stillgelegten Überwege nicht nutzen. Die in diesem Zusammenhang eingerichteten Zäune sind ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.“

Die Stadt Celle ist Gründungsmitglied der AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen/Bremen e.V.). Zweck des Vereins ist u.a. „die Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehres zu erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.“

Aktuell können Fahrradfahrer*innen durch die Sperrung der Querungsstellen (Neumarktkreisel) nur mit erheblichen Umwegen verkehrsgerecht von der Mühlenstraße in die Hafenstraße, bzw. von der Hafenstraße in die Mühlenstraße Richtung Neumarkt gelangen. Diese Situation verträgt sich nicht mit dem Vereinszweck, den Verkehrsanteil des Radverkehres in Celle zu erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.

Die Verwaltung sieht dies anders. Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke/BSG antwortete sie:

„Grundsätzlich können Fahrradfahrer aus der Mühlenstraße und aus der Hafenstraße Abbiegevorgänge auf der Fahrbahn ohne Umwege vornehmen. Alternativ kann mit vertretbaren geringen Umwegen an der Lichtsignalanlage Neumarkt sicher die Fahrbahn gequert werden.“

Radfahrer*innen, die von der Mühlenstraße in die Hafenstraße wollen, müssen also entweder weit vor dem Kreisverkehr auf die Autospur wechseln oder dann vom Fahrradweg über den Bordstein auf die Fahrbahn springen. Verkehrssicherheit ist etwas anderes.

Gegen die gefährliche Überquerungsstellen-Sperrung legte Werner Gläser (Mitglied im Expertenbeirat der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Leitung des Bezirks Niedersachsen / Bremen) in einem offenen Brief an die Stadt und die Fraktionen (16.2.2018) sein Veto ein: „Im Vorfeld des Baus des Kreisverkehrs am Neumarkt wurden Herrn Skoda vom SoVD und mir als damaligem Beauftragten des Blinden- und Sehbehindertenverbands die Pläne zur Stellungnahme vorgelegt. Wir haben beide die Pläne befürwortet. Grundlage dafür war die barrierefreie Gestaltung des Kreisverkehrs, um auch für behinderte Menschen sichere Mobilität und Teilhabe zu gewährleisten. Die Pläne enthielten die auch vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat für Kreisverkehre beschlossenen Zebrastreifen und damit die notwendige Voraussetzung für unsere positiven Stellungnahmen. Durch die Entfernung der Zebrastreifen entfällt somit diese Grundlage. Unsere Stellungnahmen sind damit hinfällig. Einer Baumaßnahme, wie sie sich jetzt darstellt, hätten wir unter keinen Umständen zugestimmt. Die Zebrastreifen am Kreisverkehr waren die einzigen barrierefreien Querungen in dem Bereich. Einer Wiederherstellung erst nach Fertigstellung der gegenläufigen Befahrbarkeit des Nordwalls kann nicht zugestimmt werden, zumal es bisher keinen vorliegenden Gestaltungs- und erst recht keinen Zeitplan gibt. Sollten die Zebrastreifen nicht zeitnah wiederhergestellt und die Zäune entfernt werden, so dass die Übergänge wieder nutzbar sind, müssen auch die Bodenindikatoren in den Bereichen entfernt werden, da sie auf gesicherte Querungen hinweisen. Die Kombination aus Rippen- und Noppenplatten sind besonders für blinde, aber auch für sehbehinderte Menschen wie Verkehrszeichen. Blinden und sehbehinderten Personen eine sichere Querung über eine stark befahrene, gefährliche Straße zu signalisieren und sie dann gegen einen Zaun laufen und dort stehen zu lassen, ist schlicht behindertenfeindlich und menschenverachtend.“

Auf eine Anfrage von Die Linke/BSG behauptete Stadtbaurat Kinder in der ersten Märzwoche, dass die Bodenindikatoren ausgewechselt worden seien. Zu sehen ist davon zehn Tage später zu unserem Redaktionsschluss noch nichts.

In seiner 100-Tage-Bilanz (26.02.2018) hat Automobil-Freund Nigge mit großer Vorfreude die gegenläufige Verkehrsplanung für den Nordwall angekündigt. Ende März will die Verwaltung den Vorsitzenden der Ratsfraktionen mitteilen, wie es in Sachen „Nordwall“ weitergehen soll. Am Wahrscheinlichsten: Die Verwaltung hält fest an der gegenläufigen Befahrbarkeit – ohne Abriss bzw. mit Teilabriss. Die Enge du?rfte wieder auf Kosten der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen gehen.