... aber letztlich geht es um Menschen"

Im April 1984 wurden in Celle die Verkehrsplaner und Politiker jäh aus ihren automobilen Träumen gerissen. Das lange geplante »Jahrhundertprojekt« Ostumgehung wurde vom Lüneburger Oberverwaltungsgericht zum Scheitern verurteilt. Das OVG hatte u.a. beanstandet, dass „die Belange des Landschafts- und Naturschutzes vernachlässigt“ worden seien. Im Juni 1992 hat der Rat der Stadt Celle mit der sogenannten „FFH-Richtlinie“ die Unterschutzstellung der Natur entlang der Aller zwischen Altencelle und Dammaschwiese beschlossen. „Der besondere Schutzzweck für das Naturschutzgebiet ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des FFH-Gebietes.“

Auf die Verordnung zum Naturschutzgebiet „Obere Allerniederung bei Celle“ wird seit vielen Jahren entlang des Naturschutzgebietes mit etlichen rot leuchtenden Schildern hingewiesen. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeld zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro bestraft werden.

Gegen jede Vernunft haben dennoch Verkehrsplaner und politisch verantwortliche Befürworter*innen der Ostumgehung mit allen Mitteln weiter daran gearbeitet, eine Trasse durch das Naturschutzgebiet zu bauen. Mit dem Bau der Trassen-Abschnitte I und II durch das Naherholungsgebiet in Westercelle haben die Verantwortlichen das Verkehrschaos in und um Altencelle geschaffen, das genug Druck für einen Weiterbau durch das Naturschutzgebiet (Obere Allerniederung) aufgebaut hat. Im April 2016 ist der Senat des OVG Lüneburg diesem Druck erlegen und hat in seinem Urteil zur Planfeststellung des Mittelteils lediglich den Fledermausschutz bemängelt.

Aus Angst vor weiteren Klagemöglichkeiten wurde im jetzigen Planergänzungsverfahren der Fledermausschutz so auf die Spitze getrieben, dass jede Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen ist. Dem Menschen wird jegliche Möglichkeit durch die Natur zu wandeln durch vier Meter hohe Maschendrahtzäune und vier Fledermausbrücken (betreten verboten) verwehrt. Nur als Automobilist darf in Zukunft das Naturschutzgebiet „betreten“ werden.

Jetzt muss die Planfeststellungsänderung (Fledermausschutz) von den entsprechenden Gremien noch erörtert und beschlossen werden. Die 60 Millionen Euro Steuergelder für den Bau der 5,2 km langen Teilstrecke liegen angeblich zur Abholung bereit. Während die noch bestehende Verkehrsinfrastruktur wegen Geldmangels immer weiter zerbröselt, reiben sich die ewiggestrigen, automobilgläubigen Politiker*innen schon die Hände und können es kaum erwarten, sich für ein Bauwerk feiern zu lassen, dessen Planung aus dem letzten Jahrhundert stammt. CZ vom 13.07.2018: Der nieders. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (VW Aufsichtsratsmitglied) fordert: „Tempo, Tempo, Tempo.“ Thomas Adasch, MdL: „Die notwendigen Mittel stehen zur Verfügung.“ Und unser Oberbürgermeisterplagiat Jörg Nigge lässt seine verächtliche Einstellung zum Naturschutz öffentlich durchblicken: „Naturschutz in allen Ehren, aber letztlich geht es um Menschen, …“

Als oberste Instanz der Naturschutzbehörde Celle ist er verpflichtet, für die Einhaltung (nicht Verehrung) der Naturschutzverordnung zu sorgen.
„In allen Ehren“, das kennen wir von ihm schon seit seinem Wahlkampfplagiat, da hat er das Urhebergesetz auch „in allen Ehren“ gehalten und heimlich dagegen verstoßen. Das Wort „Ehre“ hat

in der CDU seit Barschel und Kohl seine eigene unrühmliche Bedeutung erlangt.
In diesem Sinne sollten wir diese Ehrenmänner „in allen Ehren“ halten!