Gerade hören wir von Außenminister Steinmeier, dass die in der Ukraine verabschiedeten Gesetze zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit „in eine Sackgasse“ führen. Und Originalzitat: „Repression darf keine Antwort auf eine politisch kontroverse Debatte sein.“ Worum geht es? Zitieren wir mal einen beliebigen Presseticker: „Künftig kann der nicht erlaubte Aufbau von Bühnen oder Zelten an öffentlichen Orten mit bis zu zwei Wochen Haft bestraft werden. Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen bei der Blockade öffentlicher Gebäude, Demonstranten mit Masken oder Helmen können [...] künftig mit Geldbussen bestraft werden.“ Ach was? In Deutschland kann eine Zuwiderhandlung gegen das Vermummungsverbot mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Vor zwei Jahren setzte die Polizei in Frankfurt bei den »Blockcupy-Tagen« ein nahezu komplettes Demonstrationsverbot rund um die EZB durch. Selbstverständlich kann hierzulande jede Blockade als Nötigung verfolgt werden; Strafmaß: bis zu drei Jahren. Kann Politik verlogener sein?

Am Wochenende, als wir über der Endredaktion dieses Heftes sitzen, wäre Arno Schmidt 100 Jahre alt geworden. Er starb 1979 an den Folgen eines Hirnschlags. Und wir – wir bangen gerade darum,  dass der Macher unserer website die schweren Folgen seiner Hirnblutung und des folgenden Schlaganfalls soweit übersteht, dass wir vielleicht doch irgendwann wieder am Samstag mit ihm im Cafe Wichtig sitzen können, im Rio’s Gin »verkosten« und über die »Arabellion« streiten können. Dafür drücken wir alle Daumen, die wir haben. Ihr werdet in den nächsten Monaten auf seine sarkastisch-ironischen Aufmacher unserer website verzichten müssen.

bis zur nächsten Ausgabe – eure revista