CZ unterstützt Kampagne gegen BUND und Verbandsklagerecht

„In Celle werden durch die angeführte Ostumgehung das einmalige Naherholungsgebiet an der Oberaller und verschiedene Wohnbereiche zerstört, für deren Erhaltung rund 8000 Bürgerinnen und Bürger sich schriftlich mit ihrem Namen eingesetzt haben. Wie die Verwaltungsbürokratie die Zusicherung des Bundesinnenministers, wonach jeder Bürger das Menschenrecht auf lebenswerte Umwelt hat, in die Tat umsetzt, wird man an ihren Entscheidungen messen müssen.“

So kommentierte am 24. Juni 1976 die Cellesche Zeitung vor einem Erörterungstermin für die damalige Planung der Ostumgehung. Der Verleger Georg Pfingsten hatte die Erklärung einer „Notgemeinschaft Ostumgehung - Bürgerinitiative zur Erhaltung eines Naherholungsgebietes“ unterzeichnet. Das Blatt stand klar auf Seiten der Gegner*innen der Ostumgehung. Okay – seinerzeit verlief die geplante Trasse noch vor der Lachtemündung.

Vom „Menschenrecht auf eine lebenswerte Umwelt“ hat sich die CZ heute verabschiedet und unterstützt rückhaltlos eine Bürgerinitiative, der die Zerstörung eines Naturschutzgebiet egal ist. Okay – formal und juristisch geht es „nur“ noch um den Fledermausschutz. Den Schuldigen am „Stillstand“ hatte die neu gegründete Bürgerinitiative schnell gefunden und auf Transparenten unübersehbar in die Öffentlichkeit transportiert: „Wir haben die Schnauze voll! BUND – Nein Danke“. Das Transparent wurde zum Lieblingsfoto-Motiv der CZ in Sachen Ostumgehung. Für den Lokalredakteur Michael Ende ist das Verbandsklagerecht Teil eines „Straßenbau-Verhinderungssystems“, und er feuerte die BI an: „Wer plant hier eigentlich? Der Bund oder der BUND?“ Einige Wochen später schloss sich ein CDU-Landesparteitag auf Antrag des Celler Kreisverbandes der populistischen Kampagne an und forderte Einschränkungen im Verbandsklagerecht.

Und die CDU-Fraktion brachte im Stadtrat eine Resolution ein, die den BUND aufforderte, „zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eingereichte Klage sofort zurückzuziehen und von weiteren Verzögerungshandlungen endgültig abzusehen.“ Die Begründung: „Nach unserem Verständnis haben wir alle eine Verantwortung, die Natur zu schützen. Der Mensch ist Wesen der Schöpfung und somit Teil der Natur. Der Schutz der Menschen in unserer Stadt ist unsere Priorität.“ Diese Antiquiertheit dieses Schöpfungsverständnisses wurde schließlich im Verwaltungsausschuss nicht zur Abstimmung gestellt. Aber man beschloss am 27. August u.a. noch folgendes:

"Wir fordern unsere heimischen Abgeordneten im Bundestag und im Landtag auf, sich für die Freigabe der Mittel für den unverzüglichen Weiterbau der Ostumgehung durch den sofortigen Beginn der Bauarbeit in Abschnitt 3 des Projekts einzusetzen;
Wir fordern die Landesregierung und die Bundesregierung zum Wohle der vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Celle auf, eine direkte und zielgerichtete Kommunikation miteinander aufzunehmen, um den zügigen Weiterbau der Umgehungsstraße zu ermöglichen;
Wir begrüßen das öffentliche Engagement der Bevölkerung der Stadt Celle für einen unverzüglichen Weiterbau des dritten Abschnitts der Ostumgehung und somit für die Beendigung der andauernden Belastung der Menschen in unserer Stadt“.

Diese drei Punkte fanden übrigens auch die Zustimmung der Ratsfraktion von B '90/Die Grünen. In einer PM heißt es dazu u.a.: „Die Stadt braucht wie andere Städte auch eine Ortsumgehung. Nachdem die von uns favorisierte Westumgehung sich politisch nicht durchsetzen konnte, bedeutet das „Ostumgehung“. [...] Die Ostumgehung löst nicht die Celler Verkehrsprobleme, sie ist lediglich ein Mosaikstein.“

Als der BUND verkündete, von einer Klage gegen den Sofortvollzug der Brückenbauwerks abzusehen, titelte die CZ: „Gütliche Ostumgehungs-Lösung?“ Mitnichten. „Da das Brückenbauwerk die rechtlich relevanten Punkte der derzeit laufenden Klage des BUND nicht berührt, ist ein Eilantrag gegen den Sofortvollzug aus Sicht des BUND nicht zielführend“, erläutert der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten. Selbstverständlich halte der BUND an dem Klageverfahren fest, das sich auf naturschutzrechtliche Fragen bezieht, die mit dem geplanten späteren Betrieb der Straße einhergehen, etwa die hohen Kollisionsgefahren von streng geschützten Fledermäusen mit Fahrzeugen. Die Entscheidung ist noch längst nicht gefallen, vielleicht gibt’s irgendwann in Altencelle ein unnützes Brückenbauwerk.

Zum Foto: Ein Teilnehmer kam mit einem 200.000 EUR teuren Lamborghini Urus SUV zur Gründungsversammlung und parkte einfach auf dem Bürgersteig - warum auch nicht?