AKH-Gruppe auf „Sanierungskurs“

Ende September hat der Aufsichtsrat der AKH-Gruppe den sogenannten „Sanierungskurs“ abgesegnet, der auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton beruht. Das Gutachten ist – nicht einmal in Auszügen – der Öffentlichkeit bekannt, ja nicht einmal den Kreistagsabgeordneten. In wohlfeilen Worten verkündete der Aufsichtsrat in einer Pressemitteilung:

„Das sogenannte IDW S6 Gutachten sieht unter anderem vor, die Wirtschaftlichkeit beider Häuser unter anderem durch Personalanpassungen, der Ausgliederung oder Aufgabenübertragung von Teilbereichen, insbesondere Reinigung, Logistik und Küche in andere Gesellschaften bzw. eine Verbesserung der Abläufe in der Leistungsabrechnung vor. Sowohl das AKH Celle als auch das Klinikum Peine werden mit der Umsetzung dieser Gutachten voraussichtlich bereits im Jahr 2021 wieder schwarze Zahlen schreiben.“

Bereits seit dem 1. Juli werden sogenannte Tertia?rleistungen (Ku?che, Reinigung, Logistik) durch eigens gegru?ndete Gesellschaften erbracht. Zum 1.1.2021 sollen diese Leistungen europaweit ausgeschrieben werden, das gilt auch für die Neuvergaben des Schreib- und Archivdienstes. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert: „Nun ist vo?llig klar, dass alle in den Bereichen Ta?tigen im Laufe des na?chsten Jahres ihre Ku?ndigung bekommen werden (selbiges gilt fu?r die Laborbescha?ftigten).“ Insgesamt 8,5 Millionen Euro soll die Ausgliederung des Personals bringen, berichtete die CZ.

In Celle seien gut 200, in Peine rund 90 Beschäftigte betroffen. „Jetzt zahlen die Bescha?ftigten doch fu?r die Fehler von Politik und Verwaltung", so Axel Reichinger von der Gewerkschaft ver.di.

Gleichzeitig wurde der Vorstand auch beauftragt, mit potentiellen Kaufinteressenten fu?r das Klinikum Peine Gespra?che zu fu?hren. Der Gewerkschaftssekretär merkt an, dass es offensichtlich keinerlei U?berlegungen dazu gibt, unter welchen Bedingungen das Peiner Haus vera?ußert werden soll. Es sei zu befu?rchten, dass lediglich der Preis der Maßstab ist. ver.di fordert dagegen Sicherheit und Zukunft fu?r die Bescha?ftigten.

Kommentar

Keine Lemminge

„WIR ZAHLEN NICHT FÜR EURE MISSWIRTSCHAFT“ steht auf dem Banner, das den Protest der AKH – Beschäftigten zum Ausdruck bringt. „Die Mitarbeiter wollen mitgenommen … werden“, wird der AKH-Konzernbetriebsratsvorsitzende am 28. September in der Lokalpresse zitiert.

Diese beiden Aussagen sind nicht vereinbar, ein unüberwindbarer Abgrund trennt sie. Denn die Kolleg*innen wollen nicht mitgenommen werden, wenn sie in Tochterunternehmen ausgegliedert werden. Denn dort sollen sie die gleichen Arbeiten zu schlechteren Konditionen leisten. Sie wollen nicht mitgenommen werden, wenn in ihren knapp besetzten Arbeitsbereichen noch mehr Personal abgebaut wird. Und schon gar nicht wollen die Beschäftigten dorthin mitgenommen werden, wo ihre Arbeitsplätze gestrichen werden, weil ihre Arbeit an Fremdfirmen vergeben wird. Diesen Preis wollen sie nicht zahlen; das steht auf dem Banner.

Diese Art von mitgenommen werden soll ja Lemmingen eigen sein, die unter Führung von Leittieren kollektiven Selbstmord begehen, indem sie über eine Klippe in den Abgrund springen. Dieser Führungsstil wird aber den Aufgaben eines Betriebsrates nicht gerecht. Er hätte den Absturz verhindern und mit aller Macht Widerstand leisten sollen.

So unterliegt beispielsweise die Einstellung von Arbeitnehmer*innen in Tochtergesellschaften der Mitbestimmung des Betriebsrates. Mitbestimmung heißt: Der Betriebsrat kann JA sagen, grünes Licht geben. Er kann aber auch NEIN sagen: STOP – hier nicht weiter. Ein NEIN des AKH-Betriebsrats war aber nicht zu hören bei Einstellung der bisher in Reinigung, Küche und Logistik Beschäftigten in den neuen AKH-Servicegesellschaften. Immerhin geht es um mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen.

Der Arbeitgeber hatte angekündigt, dass diese Mitarbeiter*innen im nächsten Schritt spätestens zum Jahreswechsel 2020/2021 schlechtere Konditionen akzeptieren müssen oder andernfalls mit einer Kündigung zu rechnen haben. Spätestens jetzt geht es betriebsverfassungsrechtlich um eine Betriebsänderung und um angedrohte Massenentlassungen. Dies weitet die Beteiligungsrechte des Betriebsrates noch einmal erheblich aus.

Wollen wir hoffen, dass der Betriebsrat vor diesem nächsten Abgrund doch noch den Mut zur richtigen Entscheidung findet. - Die na?chste Aufsichtsratssitzung findet übrigens am 4. November statt.