Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert Gebührensatzung

Am 25. April verabschiedete der Stadtrat mehrheitlich eine „Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle“. Im Vorfeld hatte der Niedersächsische Flüchtlingsrat scharf kritisiert, was sich dahinter verbirgt.

Die Stadt hat schon immer etliche sogenannter „Schlichthäuser“, die für die Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind. Hier werden mit den Bewohner*innen keine Miet-, sondern sogenannte Nutzungsverträge geschlossen.

Ab 2015 neu hinzugekommen ist eine Kategorie „obdachlose Geflüchtete“. Sie sind z.B. in Wohnungen „eingewiesen“ worden, die die Stadt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) angemietet hatte, also etwa Reihenhäuser die vorher mal von Bundeswehrangehörigen oder Angehörigen der britischen Armee genutzt worden waren. Statt einen normalen (Unter-)Mietvertrag zu machen, hat die Stadt diese Wohnungen über Nutzungsverträge belegt.

Der Streit geht jetzt darum, dass die Nutzungsgebühren exorbitant angehoben werden – von bisher 11,19 auf 13,44 EUR/m² – also um etwa 20 %. Eine 75 qm-Wohnung kostet so – all inklusive gewissermaßen: 1008 EUR.

Werfen wir einen Blick darauf, wie sich diese Kosten im Einzelnen verändern:

 

Die Heizkosten erhöhen sich um 52 % und die Kosten für die Hausverwaltung gar um 96 %. Die Stromkosten und die Grundgebühr gehen leicht zurück.

Diese Berechnung der Quadratmeterkosten kommt zustande, indem alle Kosten nach den jeweiligen Kostenstellen addiert und dann durch die Gesamtquadratmeterzahl für alle Wohnungen dividiert werden. Das lässt sich vielleicht noch argumentativ herleiten für die Unterbringung von vier sich fremden Personen in einer Obdachlosenwohnung. Es lässt sich nicht mehr rechtfertigen für Haushalte, die in abgeschlossenen von einander getrennten Wohnungen leben. Beispiel: Familie A, die ihre Wohnung mit 21 Grad heizt, wird genausoviel berechnet, wie der Familie B, die ihre Wohnung mit 24 Grad heizt. Oder noch kurioser: Stromkosten auf qm zu beziehen, denn: Selbstverständlich braucht eine 5-köpgige Familie durchschnittlich mehr Strom als eine 4-köpfige; sie zahlen aber mit Bezug auf die Wohnfläche.

Ähnlich verrückt ist es bei den Hausverwaltungskosten: Warum steigen die so exorbitant? Während sich die Zahl der Wohnungen zuletzt etwa halbiert hat, ist die Zahl der eingesetzten Verwaltungs- und Hausmeisterstunden wohl fast gleich geblieben. Begründung der Verwaltung: Nach Auszügen müssten die Wohnungen zum Teil komplett renoviert werden. (Im normalen Mietrechts ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters.)

Die Stadtverwaltung will in dem ganzen keine Probleme sehen, weil die betroffenen die Kosten doch über die „Kosten der Unterkunft“ vom Jobcenter erstattet bekommen würden. Da sei eine Übereinkunft getroffen, dass hierbei die sonst strengen Mietvorgaben überschritten werden dürften. Das alte linke Tasche, rechte Tasche Prinzip also.

Das aber hilft den Geflüchteten wenig, die eine Arbeit gefunden haben und dann die derart hohen Gebühren von ihrem Lohn aufbringen müssen. Es soll sich immerhin um zehn Haushalte handeln.
Es ist klar: Bei einer Klage würde dieses Gebühren-Kartenhaus in sich zusammenfallen.