Interview mit Reinhard Rohde zum Hintergrund einer aktuellen Stolperstein-Verlegung

Im April wurden weitere zwölf Stolpersteine in Celle verlegt, sechs davon für Mitglieder des Widerstands aus der Arbeiterbewegung. Wir sprachen mit Reinhard Rohde, der 2015 zusammen mit Tim Wegener ein Buch zu lokalen Verfolgtengeschichten veröffentlicht hat.

??: Kürzlich sind fünf Stolpersteine für Arbeiter verlegt worden, die am 24.11.1938 an ihrem Arbeitsplatz unter der Beschuldigung der Vorbereitung zum Hochverrat verhaftet wurden. Was kannst du uns dazu erzählen?

!!: Hermann Müller, Wilhelm Lenk, Georg Schütz, Ludwig Köhler und Karl Wallis, bis auf Lenk alles ehemalige SPD-Mitglieder hatten bei der Sackkarrenfabrik Wille & Sohn in der Heese, Bredenstraße 1, gearbeitet. Die Fabrik ist vor einigen Jahren endgültig abgerissen und das Gelände neu bebaut worden. Am 10. Mai 1939 vom Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin der „Verbreitung eines hochverräterischen Unternehmens“ angeklagt und beschuldigt, „durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reiches zu ändern".

??: Wie sah das konkret aus?

!!: Laut Anklageschrift bestanden ihre Aktivitäten vor allem in der Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender und dem Verweigern bzw. der „Verächtlichmachung des Deutschen Grußes“. Weiter sollen sie Verlautbarungen der NSDAP vor den Kollegen als unwahr bezeichnet und lächerlich gemacht haben. Noch 1938 soll der größte Teil der bei der Sackkarrenfabrik Beschäftigten gegen den Nationalsozialismus eingestellt gewesen sein.

??: Über den Widerstand war ja bis zu eurem Buch lokalgeschichtlich relativ wenig bekannt. Wie kommt das?

!!: Die Geschichte der Arwic-Kollegen ist da aber eine Ausnahme. In den frühen 1980er Jahren gab es beim DGB, geleitet von der damaligen Rechtsschutzsekretärin Gudrun Ecker und dem Hustedt-Dozenten Dietrich Höper, eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Grabe, wo du stehst“. Mit der Methode der „Oral History“ sollten und wollten wir in die Lokalgeschichte der Arbeiterbewegung eintauchen. Wir haben also Interviews mit älteren Kolleg*innen gemacht. Und hörten wir erstmals Geschichten von Widerstand, die uns völlig unbekannt waren. Wir hörten auch erstmals von dem Massaker auf KZ-Häftlinge nach dem Bombenangriff auf den Güterbahnhof vom 8. April 1945.
Und einer der Kollegen brachte dann auch mal eine Kopie der Anklageschrift gegen die Arwic-Arbeiter mit, die er von der Witwe von Hermann Müller bekommen hatte. - Ich sehe mal zu, dass ich es bis zum Erscheinen eures Heftes bei http://www.celle-im-ns.de/ einstelle.

??: Wir dokumentieren am Besten eine längere Passage.

!!: Gut, weil die Staatsanwaltschaft da schon sehr ins Detail geht. Aber für den Hinterkopf muss immer klar sein, dass es die Darstellung der Staatsanwaltschaft ist. Von vier der fünf Betroffenen haben wir aber in Archiven weitere Quellen gefunden, die im wesentlichen die Ermittlungen der Anklageschrift bestätigen.

??: Um was für Quellen handelt es sich dabei?

!!: Unser Buch beruht ja auf einem Aktenbestand im Stadtarchiv. Ende 1945 hatte die Stadtverwaltung Bürger*innen dazu aufgerufen, ihre Verfolgungsgeschichte zu erzählen. Dann haben wir versucht im Hauptstaatsarchiv korrespondierende Akten aus den Wiedergutmachungsverfahren zu finden, was in vielen Fällen gelungen ist.

??: Auf den Stolpersteinen ist ja ganz kurz die jeweilige Verfolgungsgeschichte angerissen. Kannst du das für uns ein bisschen ausführen.

!!: Drei der fünf Männer wurden auf Grund des Heimtückegesetzes zu je sechs Monaten Haft verurteilt. Da sind die Stolpersteine nicht ganz richtig. Die Anklage war im Verfahren heruntergestuft worden. Köhler und Schütz wurden freigesprochen, Köhler aber hatte fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht.

??: Müller, Lenk und Wallis kamen nach Verbüßung der Haftstraße aber noch ins Konzentrationslager. Wie das?

!!: Die Arbeiter haben gut 10 Monate im Gerichtsgefängnis in Celle gesessen, bevor sie noch vor dem Urteilsspruch – und zwar einen Tag nach Kriegsbeginn – ins KZ Sachsenhausen gebracht wurden. Sie hätten nach dem Urteilsspruch eigentlich sofort entlassen werden müssen, aber sie wurden erst gemeinsam am 15. Januar 1942 entlassen.

??: Ist aus den Akten ersichtlich, ob sie 1945 eine Entschädigung bekommen haben.

!!: Für nachweisbare Haftmonate gab es 150 DM pro Monate, für Müller und Wallis also 5.700 DM. Lenk hatte schon 1933 gesessen und kam auf insgesamt 47 ½ Haftmonate, er dürfe also 7.200 DM bekommen haben. Neben dieser sogenannten Haftentschädigung gab es in der Regel eine Zahlung für den Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen, häufig in Form einer sogenannten Geschädigtenrente. Strittig waren in den Wiedergutmachungsverfahren immer die erlittenen Gesundheitsschäden. Müller etwa war nach der KZ-Haft linksseitig nervengelähmt und dadurch mit 53 Jahren arbeitsunfähig geworden.nach einigem Hin und Her bekam er auf Grundlage einer 30 prozentigen Erwerbsminderung eine kleine Geschädigtenrente.

??: Wir sind von der Frage abgekommen, wieso über den lokalen Widerstand eigentlich so wenig bekannt ist?

!!: Ich habe in Erinnerung, dass die Kolleg*innen, die wir Anfang der 1980er Jahre interviewt haben, sehr vorsichtig agiert haben. Das eine war sicher, dass sie skeptisch waren gegenüber dem Projekt von diesen „Studierten“. Ich denke aber auch, dass die Erfahrung von Antikommunismus dazukommt, der die Celler Stadtgesellschaft ja so lange geprägt hat, bis es den „Kommunismus“ in sowjetischer Staatsform schon nicht mehr gab. Also. Wer Widerstand geleistet hatte, stand im Verdacht, Kommunist*in zu sein. Und das war gesellschaftlich spätestens seit Gründung der DDR in der Bundesrepublik kein Vorteil. Dem Antisemitismus musste die Volksgemeinschaft abschwören, aber wenigstens der Antibolschewismus durfte, unterstützt durch Staat und Medien, in einen dauerhaften Antikommunismus münden. Schaut Euch die Straßennamen im sogenannten Widerstandsviertel in Klein-Hehlen West an: Kommunist*innen gibt’s darunter nicht.

??: Bei der Arwic-Fabrik waren vier von fünf ja aber Sozialdemokraten?

!!: Ja, aber auch z.b. Willy Brandt oder Herbert Wehner wurden ja bis in die 1970er Jahre von rechts wegen ihrer antifaschistischen Biografien angegriffen.

??: Wie ist der sonstige Forschungsstand zum Widerstand aus den Reihen der Arbeiterbewegung in Celle?

!!: Wir hatten in den frühen 1980er Jahren das große Glück, dass Schüler des Hölty-Gymnasiums mit Paul Schang, einem 1933 sehr jungen Kommunisten, ein Interview geführt haben. Das ist sehr lebendig und gibt eine Ahnung davon, in welcher Situation sich die lokale KPD in den Jahren 1932 – 1934 befunden hat. Das lässt sich nachlesen auf http://www.celle-im-ns.de/ unter der Überschrift „Celler Alltag im Faschismus“. Die DKP hat mal eine Broschüre zum damaligen Celler KPD-Vorsitzenden Otto Elsner gemacht, die gibt es in der Stadtbibliothek. Gut: Unser Buch „.. melde mich hiermit als von den Nazis Geschädigter …“, das es auch in der Stadtbibliothek gibt. Da haben wir 28 Verfolgungsgeschichten von Menschen aus der Arbeiterbewegung dokumentiert und dazu auch eine zusammenfassende Einleitung geschrieben. Aber wir gehen davon aus, dass an die 70 Personen aus Stadt und Landkreis Celle wegen Widerstandshandlungen in Gefängnissen und Konzentrationslagern waren. Das Problem bei den Wiedergutmachungsakten, aus denen sicher noch viel zu erfahren wäre, ist, dass es bei der Suche Namen braucht. Die Akten sind leider nicht hinsichtlich der Wohnorte katalogisiert.

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Reinhard Rohde, Tim Wegener: „... melde ich mich hiermit als von den Nazis Geschädigter“ - Frühe Berichte von der Verfolgung in Celle“ (= Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte), Bielefeld 2015, ISBN: 978-3-89534-980-5, Preis: 24 Euro


Aus der Anklageschrift

Die Angeschuldigten waren bis zu ihrer Festnahme in der Transportgerätefabrik R. Wille & Sohn in Celle beschäftigt. Der größte Teil der Belegschaft dieser Fabrik war früher marxistisch eingestellt und steht auch heute noch dem nationalsozialistischen Staat ablehnend gegenüber. So wurde der deutsche Gruß nicht angewendet. Wenn einer der wenigen nationalsozialistisch eingestellten Gefolgschaftsmitglieder mit diesem Gruß grüßt, wird mit „Guten Morgen“ erwidert oder der deutsche Gruß lächerlich gemacht. Maßnahmen des Staates oder der NSDAP. werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit in abfälliger Weise kritisiert. Nationalsozialistisch eingestellte Gefolgschaftsangehörige werden von der übrigen Belegschaft gemieden. Neu eintretende Arbeiter werden zunächst auf ihre Gesinnung untersucht und, falls sie sich zum Nationalsozialismus bekennen, ebenfalls nicht beachtet. Besonders kennzeichnend für die politische Einstellung der Belegschaft ist, dass sich bei der in den Septembertagen 1938 mit Gauleiter? Telschow? veranstalteten Trauerkundgebung nur 5 Gefolgschaftsmitglieder einfanden. Zu einem großen Teil war die Einstellung der Belegschaft auf das Verhalten der Angeschuldigten zurückzuführen, die sich besonders in dem angeführten Sinne hervorgetan haben. [...]
Schon bald nach dem Eintritt des Heuduk in den Betrieb im März 1937 versuchten die Angeschuldigten, vor allem Müller, Lenk und Köhler, den Zeugen für ihre Ansichten zu gewinnen. Da Heuduk erst aus dem Arbeitsdienst zurückgekommen war, waren sie offenbar der Annahme, dass Heuduk verbittert sei und sie daher ein um so leichteres Spiel hätten. So kam der Angeschuldigte Müller, nachdem er sich vorher mit Lenk und Köhler verständigt hatte, bald nach der Grundsteinlegung des Volkswagenwerkes in Fallersleben, ohne irgend einen ersichtlichen Anlass zu Heuduk und versuchte, ihm unter Vorlage einer bereits angefertigten Rentabilitätsberechnung klar zu machen, dass für die Arbeiter die Anschaffung des Wagens nicht möglich sei. Ein anderes Mal hielt ihn der Angeschuldigte Köhler an, ohne dass auch hierfür ein Grund vorlag und meinte, dass sich auch zu dem Buche des Führers „Mein Kampf“ sehr viel sagen lasse. Der Zeuge bog jedoch das Gespräch mit dem Hinweis ab, dass der Führer außerhalb jeder Diskussion stehe, worauf Köhler erwiderte, dass sich jedenfalls manches von dem Inhalt des Buches bestreiten lasse. Als die Angeschuldigten erkennen mussten, dass der Zeuge in seiner nationalsozialistischen Einstellung nicht wankend zu machen ist, ließen sie von ihren politischen Gesprächen ab und griffen ihn bei jeder sich bietenden Gelegenheit persönlich an. Auf die Stücke, die Heuduk aus der Stellmacherei zur Weiterverarbeitung bekam, waren Inschriften angebracht, die den Zeugen persönlich oder politisch treffen sollten. So waren zweimal zu verschiedenen Zeiten, das letzte Mal im Frühjahr 1938, am Tage der Verkündung des Großdeutschen Reiches, auf Karrenbäumen die Worte: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ geschrieben worden. Als Täter kommt hierfür der Angeschuldigte Lenk in Betracht, der Heuduk gegenüber auch zugegeben hat, einmal eine derartige Inschrift angebracht zu haben. Schließlich erreichten es die Angeschuldigten, dass Heuduk von dem größten Teil der Belegschaft gemieden wurde, worüber der Zeuge so verbittert war, dass er sich mit Selbstmordgedanken trug.