Besserwissis Anmerkungen zu Alltagslügen

„Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen. Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.“ Im Koalitionsvertrag zeigen sich die „Ampel“-Parteien so von der marktwirtschaftlichen CO2-Bepreisung überzeugt, dass sie ihn mit einem Superlativ versehen (wichtigstes Instrument). Auch viele Klimaaktivist:innen folgen dieser Einschätzung.

Dass allerdings ausgerechnet der freie Markt via CO2-Bepreisung vor der Klimakatastrophe retten soll, zeugt von einem merkwürdigen Vertrauen. Haben nicht gerade die dem Kapitalismus innewohnende Wachstumslogik und Marktmechanismen einen bedeutenden Anteil an der stetigen Erhöhung von Treibhausgasen in der Atmosphäre?

Ein Klimaschutz vortäuschendes Feigenblättchen

Die derzeitige CO2-Bepreisung in Deutschland, von 25 Euro/t bis 2025 auf 55 Euro/t steigend (und das soll laut Koalitionsvertrag auch so bleiben), ist nur ein Klimaschutz vortäusch­end­es Feigenblättchen. Eine durchschlagende Wirkung wäre wohl nur zu erzielen, wenn es eine den tatsächlichen Schäden entsprechende CO2-Bepreisung gäbe. Sogar das systemimmanente Umwelt­bundesamt UBA erklärte 2019, dass die CO2-Bepreis­ung eigentlich bereits 2016 mit 180 Euro/t hätte beginnen und bis 2030 auf 205 Euro/t gesteigert werden müssen. Andere meinen, dass im Sinne inter­national­er Klimagerechtigkeit sogar eine Steigerung auf 600 Euro/t nötig wäre, wenn das schon fast „verbrauchte“ CO2-Budget Deutschlands berücksichtigt würde.
Doch solch rigorose Bepreis­ung würden den Gesetzen freier Markt­wirtschaft folgend nur bewirken, dass die Unternehmen an Standorte ausweichen, wo es billiger ist, und nicht mehr in Deutschland produzieren. Oder es würde, wie die Einführung des Dualen Abfallsystems zeigt, ein Geschäft daraus: Die Auflage, dass beim In-den-Handel-Bringen von Einwegverpack­ungen Abgaben an den Grünen Punkt bezahlt werden müssen, stärkte eben nicht die Mehrweg-Systeme, sondern schwächte sie. Produktion und „Entsorgung“ von Kunststoffver­pack­ungen wurde zu einem von Jahr zu Jahr steigenden Milliardengeschäft (in 2018 z.B. 35 Mrd. Euro Kunststoffverpackungsproduktion und 5 Mrd. Euro „Entsorgungs“-Geschäft in Deutschland). Hier konnten und wollten die Unter­nehmen einmal nicht auswandern, sondern sie haben aus der Abfall-Bepreisung ein florierendes, die Umwelt und das Klima schädigendes Geschäft gemacht. (Stattdessen wäre ein Pflicht-Mehrweg­system und damit die Müllvermeidung eine wirksame, allerdings nicht marktwirtschaftliche Lösung gewesen.)

Sind Abgaben auf importierte nicht CO2-bepreiste Waren und Rohstoffe eine Lösung?

„Wenn auf alle Waren und Rohstoffe aus Ländern ohne adäquate CO2-Bepreisung beim Import nach Deutschland eine Ausgleichsabgabe erhoben würde, würde sich die Produktionsverlagerung ins Ausland tatsächlich nicht mehr lohnen.“ So das auf den ersten Blick stimmige Standard­argum­ent gegen das sogenannte Carbon Leakage, die Unternehmensflucht vor einer wirksamen CO2-Bepreisung. Die Realität läuft international aber eher in Richt­ung Aus­weitung des Freihandels. Auch aus Sicht deutscher Wirtschaft und Politik steht das im Zentrum, denn Deutschland ist sowohl drittgrößter Importeur als auch Exporteur von Waren weltweit. Und selbst wenn eine deutsche Regierung eine weltweit wirksame Regelung zur CO2-Bepreisung durchsetzen wollte, würde dies Jahrzehnte dauern, in denen uns die Klima­katastrophe längst überholt hätte. Was vorrangig nötig ist, sind sofort wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasen (THG) und keine symbolisch­en CO2-Bepreisungen à la Ampelkoalition.
ETS Handel zeigte: CO2-Bepreisung ist fast wirkungslos

Das European Union Emissions Trading System (ETS), eine erste Bepreisung für CO2-Emiss­ionen, wurde bereits 2005 von der EU eingeführt. Theoretisch sollten alle Industrieunternehmen und Energieerzeuger, die größere Menge an CO2 emittieren (derzeit ca. 11.000 in der EU), eine Abgabe auf ihre CO2-Emissionen zahlen. So sollten die Unternehmen angeregt werden, auf CO2-mindernde Produktionsmethoden umzustellen. Das Ganze wurde ganz marktwirtschaftlich in Form handelsbarer Zertifikate geregelt. Die Unternehmen erwarben Emissionsrechte, die sie bei Nichtnutzung an andere Unternehmen verkaufen konnten. Reduziert ein Unternehmen also seine CO2-Emissionen und verkauft überflüssige Zertifikate an ein anderes Unternehmen, dann wird stattdessen dieses die „eingesparte“ CO2 -Menge emittieren. Verstärkt wurde dieser Effekt der Wirkungslosigkeit auch noch dadurch, dass aufgrund der Gefahr des sog. Carbon Leakage jene Unternehmen, die am meisten CO2 emittieren (ca. 75% der Gesamtemiss­ionen) kostenlose Zertifikate erhielten. Das führte dazu, dass die kostenlosen Zertifikate bei Wirtschaftsflauten in der einen Branche für wenig Geld an andere, gerade florier­ende Unternehmen verkauft wurden, die damit dann kosten­günstig CO2 emittieren konnten. Das führte dazu, dass bis 2019 der Preis für ETS-Zertifikate pro Tonne CO2 durchschnittlich bei ledig­lich 10 Euro lag. Der eine Teil der Unternehmen zahlte also nichts für seine CO2-Emissionen, und der andere zahlte es aus der Portokasse. Der ETS-Handel hatte bis 2018 keinen beschleunigenden Effekt auf die Energiewende. Der Grund: Kurz- und mittelfristig war der Erwerb von Zertifikaten wirtschaft­licher als Investitionen in CO2-Minderungen.

Doch trotzdem kam es gerade bei florierenden Unter­nehmen zu einer Emissionsminderung in der Produktion. Insgesamt verdoppelte sich nämlich in den letzt­en 30 Jahren die Industrieproduktion in der EU bei gleichzeitiger Senkung der industriell­en CO2-Emissionen um ca. 30 %. Denn immer, wenn zur Ausweitung der Produktions­kapazität und/oder zur Erhöhung der Produktivität die Industriean­lagen modernisiert oder neu zugebaut wurden, wurde sehr wohl auf Energieeinsparung geachtet. Denn Energie kostet viel Geld, was dann auch ohne zusätzliche Peanut-Zertifikate als Anreiz voll aus­reicht. So hat z.B. der Chemie-Konzern BASF innerhalb von 30 Jahren seine Produktion weltweit verdoppelt und gleichzeitig den CO2-Ausstoss sogar halbiert.
Ab 2018 verringerte die EU allerdings die Ausgabe von ETS-Zertifikaten so, dass der ETS Preis auf 60 Euro/Tonne anstieg, was nun viele Unternehmen tatsäch­lich über Produktionsver­lagerungen nach­denken lässt.

Trotz CO2-Bepreisung mehr Kohlestrom in 2021

Bereits die letzte Bundesregierung hatte das seit Anfang 2021 geltende Brennstoffemissionshandels­gesetz (BEHG) zur CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe eingeführt. Aufgrund seiner bei dieser Bepreisungshöhe (25 Euro/t) und einer für große Emittenten geltenden Carbon Leakage- Ver­ordnung (siehe unten) bestand keine Gefahr einer allzu großen Wirkung auf die Wirtschaft. Des­halb waren sich im Bundestagswahlkampf fast alle einig, von den GRÜNEN über die SPD, CDU, FDP bis hin zu fast allen Wirtschaftsverbänden, dass diese Art von „moderater“ CO2-Bepreisung ein wichtiges oder sogar das wichtigste Instrument einer Energiewende zu CO2-Null sei.

Aller­dings hat dann der freie Markt ganz anders agiert als prognostiziert. Statt dass nun – wie von den Ideologen freier Marktwirtschaft erträumt – gemächlich Jahr für Jahr der fossile Energieverbrauch gedrosselt würde, während gleichzeitig Erneuerbare Energie (EE) zugebaut würde, schnellten angesichts weltweit steigender Energienachfrage die Preise für Erdgas, Erdöl und Kohle in wenigen Monaten nach oben. Nach der „reinen Lehre“ sollten ja die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung in Deutschland zu einer Verminderung des Kohlestroms führen, irrsinnigerweise wurde dank fehlendem EE-Zubau der Anteil fossiler Energieträger wie Kohle und Erdgas statt­dessen wieder gesteigert. Und so übertrifft der Stromanteil aus Kohle in 2021 wieder den aus Windkraftanlagen. Für die großen Energieversorger ist das kein Problem, sie stören weder die international gestiegenen Preise für fossile Energieträger noch die geringe CO2-Bepreisung. Schließlich können sie die gestiegenen Preise problemlos an ihre Kund:innen weitergeben.
Carbon Leakage Verordnung macht für große Emittenten die CO2-Vermeidung überflüssig

Während die seit Anfang 2021 wirkende CO2-Bepreisung nach BEHG die Kosten für Heizung und Berufspendeln – bereits vor dem Boom am internationalen Markt – deutlich in die Höhe trieb, muss­ten sich Industrieunternehmen, die große Mengen an fossilen Brennstoffen verbrauchen, keine Sorgen machen. Aus Angst vor deren Abwanderung hat die Bundesregierung nämlich eine Carbon Leakage-Verordnung erlassen. Ein Regelwerk, das laut Einschätzung des „Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ (das eigentlich die CO2-Bepreisung befürwortet), den größten CO2-Emittenten bis zu 95% Rabatt gewährt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass sie an einer CO2-Minderung „arbeiten“. Die Wirkung der CO2-Bepreisung auf alle wesentlichen Emittenten in der Wirtschaft bleibt also nahezu ohne Effekt, die Politik simuliert aber Geschäftigkeit.

CO2-Bepreisung nach BEHG – ein unsoziales Feigenblatt

Die nach dem BEHG Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung bewirkte also, dass die Gas- und Öl-Preise für das Heizen und dass die Spritpreise deutlich ansteigen. Diese unsoziale Wirkung, so wird behauptet, könne durch Rückvergütungen an die Bürger:innen kompensiert werden.
Einen „starken sozialen Ausgleich“ verspricht der Koalitionsvertrag. Gegenüber den Forderungen z.B. von DGB und Paritätischer Wohlfahrtsverband nach einem „Ökobonus“ oder Rückvergütungen zumindest für einkommensschwache Haushalte, beweist die „Ampel“-Regierung lieber wirtschaftspolitischen „Realismus“: Erst zum 1. Januar 2023 soll die Finanzierung der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis abgeschafft werden, was dann erst in zwei Jahren den Strompreisanstieg etwas dämpfen dürfte. Außerdem will die Ampel das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig (!) erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen. Geld, was letztlich weder dem Klimaschutz noch den Einkommensschwachen zugutekommt, sondern über Miete, Strom und Heizung direkt in die Taschen der Energieversorgungsunternehmen und Immobilienkonzerne fließt.

Die Ampel-Regierung plant weiter, dass sich künftig auch die Vermieter:innen an dem Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis beteiligen sollen. Mal angenommen, diese Beteiligung veranlasst sie tatsächlich zur energetischen Sanierung der Wohnungen, dann könnten sie die Kosten dafür voll auf die Mieter umlegen. Die Folge wäre dann in Konsequenz des neoliberalen „Sozial­staats“, nur noch mehr Mietkostenzuschuss in die Taschen der Vermieter:innen.

Klimaschutz – ein Privileg der Reichen?

Kein Wunder, wenn dieser Eindruck entsteht. Denn Gutverdiener:innen und von Kapitaleinkünften Lebende können sich ein „ökolog­isches Gewissen“ leisten, durch E-Pkws, Energiesparhäuser, Wärmepumpen, Ökourlaub usw. Und dazu kann der/die „grüne“ Reiche auch noch Förderzuschüsse und Steuererleichterungen als Extraprofit abgreifen. Dagegen werden bei Gering- und Normalverdiener:innen zusätzliche Kosten für Klimaschutzmaßnahmen oft zur existenziellen Bedrohung. Denn selbst mit sozialen Ausgleichsmaßnahmen gibt es für sie kaum Möglichkeiten auf klimafreundliche Alternativen auszuweichen. Wenn z.B. drei Stunden tägliche Fahrtzeit mit dem ÖPNV zum schlecht bezahlten Arbeitsplatz zumutbar sind, ist es kein Wunder, wenn stattdessen lieber der CO2-emittierende Verbrennungsmotor-Pkw genutzt wird. Und auch z.B. Eigenheimbesitzer:innen mit Normalrente können sich eine energetische Sanierung mit den üblichen Förderzuschüssen in der Regel kaum leisten.

Lenkungsabgabe in der Schweiz – bedingt ein Vorbild

Die Schweiz besitzt seit 2008 ein CO2-Bepreisungsmodell mit einer sozialen Umverteilungskomponente. Diese sogenannte „Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe“ (nicht Treibstoffe!) ist von 12 Schweizer Franken (11 Euro) pro Tonne CO2 auf derzeit 96 Schweizer Franken (87 Euro) angestiegen. Die Summe der Abgaben wird zu zwei Dritteln an die Bürger:innen (pro Kopf) und an die Unternehmen (proportional zur Lohnsumme) zurückgezahlt, während der Staat ein Drittel für Gebäudesanierung einbehält. Die ärmeren Bürger:innen profitieren dabei stärker von den dadurch gesenkten Krankenkassenbeiträgen als die reicheren.

Denn je einkommensschwächer ein Haushalt ist, desto weniger CO2 emittiert er. Und werden dann die Abgaben auf alle Köpfe gleich verteilt zurückerstattet, profitieren all jene Haushalte, deren Emissionen unter dem Mittelwert des CO2-Ausstoßes liegen. So ist bei diesen Haushalten die Rückerstattung höher als der Preisaufschlag und es kommt zu einer Umverteilung „von oben nach unten“. Doch die Lenkungswirkung der Abgabe war praktisch Null und der Schweizer WWF erklärte 2019 die Energiepolitik der Schweiz im Gebäudebereich als gescheitert. Da die Erdöl- und Erdgaspreise am Weltmarkt seit 2008 bis 2019 tendenziell sanken, blieben die Verbraucherpreise inklusive gestiegener Lenkungsabgabe praktisch konstant. So wurden z.B. fast alle Ölheizungen (die Schweiz hat den weltweit höchsten Anteil) beibehalten. Eine Lenkungswirkung erzielten lediglich die staatliche Bezuschussung einer guten Gebäude-Dämmung. Und vor allem bewirkte der vergleichsweise niedere Strompreis unter 20 Cent/kWh, dass bei Neubauten Wärmepumpen zum Standard wurden. So hat die Schweiz im Gebäudebereich vor allem durch positive Anreize die CO2-Emissionen um ca. 20 % senken können.

Gezielte Bepreisung könnte Wirkung zeigen

Durch gezielte Einschränkungen und Bepreisungen könnte einiges erreicht werden. Zur gedanklichen Anregung ein paar Beispiele:
Ein „kostenloses“ Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen würde nicht nur CO2 einsparen, sondern den Erwerb leistungsstarker Autos als Viagra-Ersatz entlarven. Auch eine mit der Motorleistung exponentiell ansteigende Pkw-Steuer für Verbrenner und (!) E-Pkws würde den Bau Ressource fressender Boliden für die Pkw-Industrie uninteressanter machen. Und Reiche, die sich diese Protz-Pkws trotzdem leisten wollen, würden mit ihrer hohen Pkw-Steuer einen merklich­en Beitrag zur Finanzierung von Klimaschutz leisten.

Auch im Bereich Flugverkehr würde die Ein­stellung der Subvention aller 34 staatlich subventionierten, öffentlichen Flughäfen in Deutschland, die Anzahl auf ca. fünf Flughäfen schrumpfen lassen und so den CO2-Ausstoss bzw. die energie­intensive Erzeugung von „grünem“ Flug-Treibstoff erheblich mindern. Und die Besteuerung des Flugtreibstoffs und eine Steuer von z. B. 20% und mindestens 100 Euro auf jedes Flugticket würde ganz marktwirtschaftlich Geld in die Klimaschutzkassen spülen und gleichzeitig Inlands­flüge auch ohne Verbot abschaffen.

Eine Erhöhung der LKW-Maut nach dem Verursacher­prinzip – ein 40 t Lkw nutzt die Straße ca. 50000-mal stärker ab als ein Mittelklasse Pkw – würde den Güterverkehr ganz marktwirtschaftlich auf die Schiene zwingen und das für den Ausbau des Schienennetzes nötige Geld eintreiben.

Gestaffelte Stromtarife und billiger EE-Strom für CO2-freie Anwendungen

Auch der Strompreis könnte sozialverträglich und den Klimaschutz fördernd reguliert werden. Ein für Privathaushalte nach Pro-Kopf-Verbrauch gestaffelter Strompreis, der bei Geringverbrauch z.B. nur 15 Cent/kWh beträgt, der aber für Vielverbrauch schnell auf 50 Cent/kWh und mehr an­steigt, würde einkommensschwache Haushalte entlasten und Geld in die Klimaschutzkassen spülen. Auch könnte der Preis für (echten) EE-Strom von allen (!) Abgaben und Steuern befreit und auf unter 10 Cent/kWh gesenkt werden, wenn der EE-Strom im Privatbereich für CO2-freies Heizen mit Wärmepumpen eingesetzt wird. Aber auch Unternehmen könnten durch positive Anreize sehr schnell in Richtung CO2-Vermeidung gelenkt werden. Denn inklusive aller Steuern und Abgaben zahlen größere Gewerbe­kunden derzeit ca. 24 Cent/kWh und Industriekunden ca. 19 Cent/kWh. Deshalb müsste den Unternehmen, falls sie EE-Strom zu einem Energie einsparenden und gleichzeitig CO2-freien Ersatz bislang CO2-freisetzender Anwendungen einsetzen, der EE-Strom komplett von Steuern und Abgaben befreit ebenfalls für unter 10 Cent/kWh angeboten werden. Das würde die Energiewende auf Grundlage in diesem Fall sinnvoller staatlicher Regulierungen enorm beschleunigen. Und auf dieser Grundlage wäre auch die gleichzeitige CO2-Bepreisung von fossilen Energieträgern zu­sätzlich beschleunigend. Diese günstigen Preise für EE-Strom sind prinzipiell möglich, da auf­grund von kostenlosem Wind und Sonne die Gestehungspreise für EE-Strom in Deutschland bei großen, neu zugebauten Anlagen je nach Standort zwischen ca. 4 Cent/kWh und 8 Cent/kWh liegen, also bereits gleichauf oder günstiger wären als fossiler Strom.
Also: Nichts gegen CO2-Bepreisung, wenn sie zielgerichtet wirksam und von vorneherein sozial verträglich ist!