Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises zu Gewalt gegen Frauen
Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Celle Bianka Lawin im November eine „Evaluation und Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Istanbul Konvention“ vorgestellt. Hintergrund: Die 2014 in Kraft getretene Istanbul-Konvention des Europarats ist ein internationales Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht.
Die Gleichstellungsbeauftragte stellte die im Landkreis vorhandenen Hilfsangebote und ihre Vernetzungsstruktur vor. Und sie benannte Handlungsempfehlungen:
Für die Vermittlung von Wohnraum für von Gewalt betroffenen Frauen oder wohnungslosen Frauen, insbesondere nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus, soll eine Kontingent an Wohnraum in Absprache mit Wohnungsgesellschaften und Privatvermietern bereitgestellt werden.
Zur Planungssicherheit, insbesondere für Personal, sollen sichere Kostenzusagen erfolgen, wie beispielsweise für das Projekt Täterarbeit des Linerhauses.
Hinsichtlich der Finanzierung der Frauenhäuser bedarf es der Kostenzusage für unbegrenzte Aufenthaltsdauer, d.h. jede betroffene Frau muss mit ihren Kindern das Recht auf einen Frauenhausplatz im Krisenfall haben.
Schließlich wünschte sich die Gleichstellungsbeauftragte ein Bekenntnis des Kreis- und Stadtrates zur Umsetzung der Istanbul Konvention mit stetiger Evaluierung und finanzieller Anpassung von Maßnahmen und Angeboten.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob Politik und Verwaltung sich dieser Handlungsempfehlungen annehmen
Situation in Celle 2020
Beratungsstellen:
? BISS
• 404 Fälle von häuslicher Gewalt bearbeitet, davon 298 Fälle, in denen Frauen von
• häuslicher Gewalt betroffen waren
• 368 Einsatzprotokolle der Polizei zu häuslicher Gewalt an die BISS
• 315 Kinder waren direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen
? Beratungsstelle Feroxia
• 260 Beratungsfälle (40 Frauen vor Ort und 220 telefonisch oder online)
Frauenschutzhäuser:
? Haus der Familie
• 80 (38 Frauen und 42 Kinder) Personen wurden aufgenommen aufgrund von häuslicher Gewalt
• Die Aufenthaltsdauer betrug von einigen Tagen bis zu 6 Monaten und länger
• Grundsätzlich ist das Wohnungsangebot für Alleinerziehende, die von Transferleistungen leben, eine Herausforderung
• 86 Frauen hatten insgesamt 214 Beratungsgespräche
• 84 Personen wurden abgewiesen
• 71 Frauen konnten nicht aufgenommen werden, weil das Sicherheitsrisiko zu groß war oder psychische Erkrankungen oder Suchtproblematiken vorlagen
? Frauenhaus Celle e.V.
• 1245 Beratungsgespräche, davon 213 außerhalb der Bürozeiten
• 28 Frauen und 31 Kinder wurden aufgenommen, davon waren 64% mit Migrationshintergrund
• 131 Frauen wurden abgewiesen
• Die Aufenthaltsdauer betrug von einer Woche bis zu 6 Monaten und länger
• Keine Frau ist nach Aufnahme zu dem Gewalttäter zurückgekehrt
• Besondere Schwierigkeiten waren Wohnungsmangel und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, ausländerrechtliche Beschränkungen, Finanzierung von schutzbedürftigen Frauen, die keine Sozialleistungsansprüche haben, Probleme mit den Tätern im Umgangs- und Sorgerecht