Eigentlich ist alles klar: Aus juristischer Sicht muss der AKH-Vorstand die Ausgliederung von Beschäftigten aus Reinigung, Küche und Logistik in eigene Betriebe zurücknehmen. Jedenfalls, nachdem er im Dezember angekündigt hat, die Berufung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Landesarbeitsgericht Hannover zurückgezogen und damit die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Celle vom Juli anzuerkennen.

Juristisch scheint sicher, dass es sich bei Ausgliederung in die AKH Facility GmbH und die AKH Catering GmbH um einen Betriebsteilübergang (§ 613a BGB) handelt. Es gilt als ein Wechsel in der „Person des Arbeitgebers“, während das Arbeitsverhältnis im übrigen aber unverändert fortbesteht. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam, wenn sie zulasten der Arbeitnehmer:in gehen. Genau das aber hat die AKH-Gruppe gemacht, und das ist, was das Celler Arbeitsgericht „rechtsmissbräuchlich“ nannte.

Doch der AKH-Vorstand und auch der neue Aufsichtsratsvorsitzende, Landrat Axel Flader, scheinen sich nicht um die Konsequenzen ihrer Entscheidungen scheren zu wollen. Unbeeindruckt von den Protesten (siehe Foto) verkündete Flader nach der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats: „Nur durch die Umstrukturierung in den tertiären Bereichen des Krankenhauses konnten die Arbeitsplätze in der AKH-Gruppe insgesamt gesichert werden.“ Keine Einsicht, dass dieser Versuch offensichtlich gescheitert ist. Mit erheblichen Kosten übrigens, für die der Vorstandsvorsitzende, also Dr. Martin Windmann, seinen Kopf nicht hinhalten will.

Die Cellesche Zeitung hat dieses Vorgehen als „Verhöhnung der Mitarbeiter“ bezeichnet. Es ist darüber hinaus eine Verarschung der Öffentlichkeit. Das AKH ist schließlich nicht irgendeine Schwitzbude, sondern ein Krankenhaus mit einem Aufsichtsrat, der sich in der ersten Sitzung auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

Führen durch Drohen
Ein neues Buch von Martin Sturmmacher

Ein bewährtes Managementkonzept erläutert Martin Sturmmacher in seinem neuen Buch „Führen durch Drohen“. Der Autor weist zunächst darauf hin, dass es hilfreich ist, eine positive Außendarstellung des Führungsverhaltens vorzutäuschen. Besonders wirksam sei die Behauptung des Einverständnisses der Betroffenen im Sinne von „Management by objectives - Führen durch Zielvereinbarungen“, dass also die Beschäftigten aus Solidarität mit dem Unternehmen auch schwere persönliche Nachteile in Kauf nehmen würden. Wenn dann noch betont wird, dass auch der Betriebsrat solidarisch mit der Geschäftsführung Gehaltskürzungen und andere Nachteile fordert, dann ist auch den letzten Mitarbeiter:innen klar, dass sie im Unternehmen mit keiner Vertretung ihrer Interessen rechnen dürfen.

Das wirksamste Mittel der Menschenführung bleibt nach Auffassung Sturmmachers die Androhung schwerster Strafen. Historisch beschreibt er ausgiebig die Methoden der katholischen Kirche. Die Androhung des Höllenfeuers brachte die Gläubigen über Jahrhunderte dazu, etwa ein Zehntel ihres Einkommens abzuführen.

Diese Führungsgrundsätze konnte der Autor als Geschäftsführer eines großen norddeutschen Krankenhauses erfolgreich umsetzen. Aber für all das muss – so Sturmmacher – der Rahmen passen: Die Besetzung von Vorstand und Personalleitung mit Privatisierungsspezialisten, die aus eigener Erfahrung über die besten Kenntnisse z.B. bei der Privatisierung kommunaler Krankenhäuser in der Region verfügten.

Absolut lesenswert

Martin Sturmmacher: Führen durch Drohen. Managementkonzepte von gestern für morgen fit gemacht. Manchester-Verlag 2021, 48 Euro – in jeder guten Buchhandlung