Klimaauswirkungen: „keine“

Schon bei den Haushaltsberatungen der Stadt Celle war klar: Jetzt soll es doch eine Baumschutzsatzung (BSS) geben. Denn es wurden zwei neue Stellen für diesen Zweck bewilligt. Nun liegt (kurz vor Redaktionsschluss) der Entwurf der Verwaltung vor … und: Die Satzung will leider irgendwie alles schützen, die Bäume, aber auch die Eigentümer:innen derselben, wenn die Bäume anfangen „zu stören“. Und damit bleibt das alles selbstverständlich inkonsequent.

Worum geht’s bei einer BSS? Bäume und Hecken dürfen ab einer bestimmten Größe nicht mehr einfach abgeholzt werden. Wer’s dennoch tut, braucht eine Sondergenehmigung, muss Ersatzpflanzungen machen oder bezahlen – oder wird bei „Regelverstoß“ auch mit Bußgeld belegt.

Was liegt noch immer quer?

1.) Die Satzung gilt nur für durchgehend bebaute Gebiete, d.h. für Bauvorhaben auf unbebauten Flächen kann nach wie vor abgeholzt werden.

2.) Bäume werden erst ab einem Stammumfang von 100 cm geschützt; ab 60 cm (wie in der hannoverschen Satzung) beginnt für viele Bäume aber das beste Wachstumsalter erhalten.

3.) Geschützt werden nur Laubbäume. Nadelbäume leisten zwar keinen wesentlichen Beitrag zum Mikroklima, bieten aber im Winter Schutz für Vögel und setzen viel gespeichertes CO2 frei, wenn sie abgeholzt werden.

4.) Hecken werden erst ab 10 Meter Länge unter Schutz gestellt. Andernorts gilt der Schutz schon ab 5 Meter Länge.

5.) Bei den Ersatzpflanzungen oder Ausgleichzahlungen wird – salopp formuliert – der Holzwert als Maßstab genommen, keinesfalls aber der „Wert“ für den Naturhaushalt.

So hat die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage Recht, wenn sie unter dem Punkt „Klimaauswirkungen“ angibt: „keine“.