LBU: Bau-Anträge sind aussichtsreich beklagbar

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen unterstützt die Bürgerinitiative Lachendorf für Tier- und Umweltschutz (BILA) bei der Verhinderung zweier weiterer Hähnchenmastanlagen mit jeweils 60.000 Tierplätzen im Ortsteil Beedenbostel der Samtgemeinde Lachendorf (Kreis Celle). LBU-Vertreter Eckehard Niemann aus dem Kreis Uelzen, Koordinator des bundesweiten Bürgerinitiativen-Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, schätzt die Erfolgsaussichten des Widerstands gegen eine mögliche Genehmigung durch den Landkreis Celle als „sehr gut“ ein. Deshalb sei es umso wichtiger, dass nun viele weitere Bürgerinnen und Bürger (auch überregional) sowie weitere Umweltverbände wie BUND und NABU rasch ihre Einwände gegen das geplante Projekt beim Landkreis und/oder bei der Samtgemeinde Lachendorf einreichten.

Niemann betont ausdrücklich, dass sich der Widerstand natürlich nicht gegen die Familie Otte richte, sondern dezidiert gegen deren geplante Mastanlagen – mit deren „Qualhaltung“ sowie klima-, umwelt- und anwohnergefährdenden Ammoniak-, Feinstaub- und Keim-Immissionen. Eine derartige, agrarindustriell-abhängige Vertragsmast für Konzerne wie die Rothkötter-Gruppe widerspreche zudem einer ja gesellschaftlich massiv eingeforderten, artgerechteren Tierhaltung durch Bauernhöfe und gefährde auch die gesellschaftliche Akzeptanz der ganzen Landwirtschaft.

Die Warnung eines UB-Ratsherrn vor einer drohenden „Umzingelung“ Beedenbostels und seiner Einwohner durch 4 bisherige und nun auch noch 2 weitere Mastanlagen und deren gesundheitsschädliche Emissionen müsse ernst genommen werden. Zukünftig werde es im Außenbereich der Gemeinde zudem auch keinen Emissions-Spielraum mehr geben für eine artgerechte und flächengebundene Tierhaltung – ein Aspekt der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), der in den Antrags-Anlagen nicht berücksichtigt sei.

Laut Einschätzung des LBU ist eine Genehmigung durch den Landkreis ausgeschlossen, wenn der 2003 in § 201 des Baugesetzbuchs nicht rechtswidrig unterlaufen werde: Der darin für eine landwirtschaftliche Bauprivilegierung im Außenbereich vorgeschriebene Nachweis von ausreichend Futterfläche werde in den Antragsunterlagen bei weitem nicht erbracht. Die von der Genehmigungsbehörde vorgelegte Flächen-Berechnung lege nicht nur unpassende Werte zugrunde, sondern berücksichtige eklatanterweise nicht mal den Umstand, dass ein Großteil der Betriebsflächen ja bereits durch den Silomaisanbau für Biogas-Anlagen und Stärkekartoffel-Anbauverträge rechtlich belegt sei.

Zudem, so der LBU, seien die (ohnehin unvollständigen) Antrags-Unterlagen über die Höhe der Emissionen, deren Ausbreitung (gerade in Windpark-Nähe!) und Auswirkungen auf Menschen, Wald, FFH-Gebiete und Wildvögel aussichtsreich anfechtbar. Bei Stall-„Luftwäschern“ legten die Niederlande z.B. lediglich die halbe Reinigungs-Leistung zugrunde. Auch die Brandschutz-Unterlagen seien lückenhaft und beklagbar – ein ganz wesentlicher Punkt angesichts der jüngsten Nachrichten über viele Zehntausende von verbrannten Tieren.

Vor allem aber, so LBU-Vertreter Niemann, sei Widerstand wegen der geplanten Qualhaltung der Masthühner angesagt. Während sich in den alten Ställen der Investoren-Familie auf einem Quadratmeter 15 Tiere drängten, seien in den geplanten Ställen sogar 20 Tiere je qm vorgesehen. Dies sei eine noch unerträglichere Situation der Tiere, die ohnehin einseitig auf massives Brustfleisch-Kurzzeit-Wachstum gezüchtet seien, so dass Kreislauf, Beine und Skelett der Tiere oft nicht mehr funktionierten. Die Tiere stünden wochenlang auf ihrem eigenen Kot, so dass Fußballen-Entzündungen viele Tiere an jeglicher Bewegung hinderten. Für letztere Tiere gelte dann selbst der – eigentlich selbstverständliche – Satz eines der Investoren nicht, Futter und Wasser seien „jederzeit vorhanden“. Bei einer solchen Tierhaltung hülfen allzu oft auch relativ häufige Antibiotika-Einsätze (pauschal für alle Tiere) nicht, es entstünden vielmehr die auch für Menschen sehr gefährlichen multiresistenten Keime.

Angesichts dieser Zustände mute es schon zynisch an, wenn von Stallbetreibern von „artgerechter Tierhaltung“ gesprochen werde. Ganz im Gegenteil dazu sei hier sogar der „Vorfang“ von Tieren geplant, weil nach 5 Wochen die Tiere so eng stünden, dass man einen Teil vorzeitig einfange, damit der Rest noch bis zum Mast-Ende in den Stall passe. Der LBU kritisiert in diesem Zusammenhang die in der CZ zitierte, schönfärberische Äußerung eines der Mäster, man nehme nach 5 Wochen einen Teil der Tiere heraus, sodass die anderen „mehr Auslauf“ (!!) hätten. Angesichts künftig möglicherweise knapp 200.000 Masttieren sei auch die Behauptung im CZ-Interview abstrus, wonach die Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter zweimal täglich „jedes einzelne Tier anschauen“ und bei Auffälligkeit „z.B. die Körpertemperatur überprüfen“ würden.

LBU-Vertreter Eckehard Niemann appelliert an die Antragsteller, ihre wohl ohnehin aussichtsreich beklagbaren Stallbau-Pläne aufzugeben - gerade auch angesichts eher trüber Aussichten für die Rentabilität der agrarindustriellen Hähnchenmast, die wohl von massiv steigenden Futterkosten und Überschuss-Produktion für den Billigpreis-Export geprägt sein werde.

Niemann erinnerte an die in der CZ zitierte Aussage einer Einwohnerin, die die Investoren an eine Zusicherung beim Bau ihrer ersten Ställe erinnerte, „keine weiteren Anlagen“ zu bauen. Die Forderungen an die Gemeinde nach einer Bürger-Informations-Veranstaltung blieben bestehen, umso wichtiger sei jetzt die Veranstaltung der BILA-Bürgerinitiative am 20. März mit vielen Informationen über Haltung, Genehmigungsverfahren und Verhinderung. Dem Landkreis drohe im Falle einer investoren-geneigten Genehmigung und einer später erfolgreichen Klage wegen ungerechtfertigter Genehmigung möglichweise eine Schadenersatz-Forderung der Antragsteller.

Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 08.04.2022 möglich; näheres unter
https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/bauen-und-kreisentwicklung/immissionsschutz/veroeffentlichung.html