AKH Celle
Und ewig grüßt das Murmeltier?

Nachdem der AKH-Vorstand nach wie vor keine Bereitschaft zeigt, sie Ausgliederung von über 100 Beschäftigten in Servicegesellschaften zurückzunehmen, ist weiter das Arbeitsgericht gefragt. Anfang Juli fand ein Gütetermin statt: Eine ausgegliederte ehemalige Küchen-Mitarbeiterin klagt darauf, wieder zu den alten Konditionen beim AKH beschäftigt zu werden. Der Gütetermin aber brachte kein Ergebnis, im November gibt es dann einen weiteren Termin, bei dem eine Entscheidung fallen soll. Hintergrund: Beurteilt der Arbeitsrichter die Ausgliederung als Betriebsübergang nach § 613a BGB wären die Aufhebungs- und neuen Arbeitsverträge hinfällig und die Klägerin müsste zu den alten Bedingungen wieder beim AKH beschäftigt werden. Und Arbeitsrichter Piel scheint das, glauben wir der CZ, genau so zu sehen. Es ist einfach nur noch skandalös zu nennen, dass der AKH-Vorstand weiter meint, den Kopf mit teuren Rechtsanwaltsbüros aus der Schlinge zu bekommen, statt einzugestehen, dass auf dem Rücken der Beschäftigten rechtswidrig gehandelt wurde. Aber klar: Wenn sich das als gerichtsfest herausstellt, müssten auch die Tage des AKH-Vorstands Martin Windmann gezählt sein. Naja, überall woanders, aber nicht in Celle.

In der Celleschen Zeitung vom 23. Februar 2019 wird der Rechtsanwalt und damalige AKH – Sprecher Kuchenbuch übrigens folgendermaßen zitiert: „Das Gehalt der Mitarbeiter soll beim Betriebsübergang gleich bleiben.“

Sind damit nicht die Behauptungen des Arbeitgebers widerlegt, dass das Outsourcing der Servicebereiche nicht als Betriebsübergang gedacht war und dass die Auslagerung nicht langfristig geplant war, sondern sich allmählich entwickelte.

Die größte Absenkung der Gehälter steht den Betroffenen noch bevor, wie der Geschäftsbericht der AKH Gruppe von 2020 verrät:

„Eine weitere Ausnahme bilden die Mitarbeiter des Wirtschafts- und Versorgungsdienstes (Tertiäre Bereiche: Küche /? Speisenversorgung, Reinigung und Logistik). Hier erfolgt eine Verlagerung der Mitarbeiter in als Tochtergesellschaften des AKH Celle gegründete Servicegesellschaften. Ziel ist die Reduzierung der Personalkosten, die sich insbesondere aufgrund der Anwendung des TVöD bzw. des AVR ergeben, jedoch nicht über DRG refinanziert werden. Betriebsrat und Vorstand haben sich am 07.05.2020 auf ein Vorgehen geeinigt. Dieses sieht die stufenweise Absenkung der Gehälter bis zum 31.12.2025 auf ein neues Tarifniveau vor (pro Jahr max. 8 %) und schließt betriebsbedingte Kündigungen in diesem Zeitraum aus.“

 

Blumläger Feld
Chance für Haesler Siedlung

Da es die Spatzen von den Dächern pfeifen: Die Haesler Siedlung Blumläger hat gute Chancen, nicht dem Abriss preisgegeben zu werden. Als Retter ist die Grundstücksgesellschaft Stichweh/Ziehm ins Spiel gebracht. Hanno Ziehm ist Firmenerbe und Geschäftsführer des Reinigungsunternehmens Stichweh mit Hauptsitz in Hannover. Die denkmalgerechte Sanierung des „Stichweh Leineparks“ in Hannover ist seinem Engagement zu verdanken.

 

Gelbe Säcke
Weiter bei RMG

Billig ist nicht immer gut. Das beklagen viele Menschen in Stadt und Landkreis Celle hinsichtlich der Abfuhr der „Gelben Säcke/Tonnen“. Die Firma aber, die für das Ungemach verantwortlich zeigt, hat erneut und für die nächsten drei Jahre die Ausschreibung gewonnen: RMG Rohstoffmanagement GmbH, im Norden noch vertreten in Kiel, Bremen, Lüneburg, Rotenburg, Uelzen und der Region Hannover. Die Ausschreibung läuft das DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG.. Auch der Abfallzweckverband Celle hatte ein Angebot abgegeben. Nur wahrscheinlich ist, wer Tariflöhne zahlt, chancenlos. Gelobt sei die Freie Marktwirtschaft.