Nun doch „light“? Baumschutzsatzung

Es gibt in Celle keine politische Mehrheit für eine Baumschutzsatzung, die die Kriterien erfüllt, die z.B. die Celler Klimaschutzplattform einfordert (siehe revista # 105 und 106). Um überhaupt zu einer schützenden Regelung zu kommen , hat die „Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt“ im Juli einen Antrag eingebracht, der die Kompromisslinie der Verwaltung zur Abstimmung bringen will. Was würde damit geschützt:
a) Laub- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm
b) mehrstämmig ausgebildete Bäume der unter a. genannten Baumarten, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm aufweist
c) alle freiwachsenden Hecken mit einer durchschnittlichen Höhe von 5 m. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen ab einer Länge von 15 m.

Auch der Geltungsbereich soll nicht das ganze Stadtgebiet umfassen, sondern „Flächen innerhalb der rechtkräftigen Bebauungspläne (§ 30 BauGB) sowie der Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB).“ Die Ausnahmeregelungen sind weit gefasst und auch der Bußgeldkatalog vergleichsweise harmlos.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat ist mehr wahrscheinlich nicht drin. Vielleicht wird schon die Abstimmung über diesen „Kompromiss“ eine wackelige Angelegenheit.

Gendersensibel? Nein Danke!

In der Verlagsbeilage "Jobs für Niedersachsen", die unter anderem der CZ beigelegt war, hat die Stadt Celle eine halbseitige Stellenanzeige aufgegeben, die auf geschlechtsneutrale Standards verzichtet. Gesucht werden „Bautechniker“, „Erzieher“, „Ingenieure“ usw.. Für Johanna Thomsen (Grüne), Sprecherin der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt, kennzeichnet dieses Vorgehen eine Ignoranz gegenüber Gleichbehandlung: „Seit 2006 gibt es ein Gleichbehandlungsgesetz, das geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen einfordert, zunächst mit der Adressierung ausdrücklich an Männer und Frauen und seit 2019 auch unter Einbeziehung von intersexuellen Personen, durch den Zusatz ‚divers‘ oder ‚drittes Geschlecht‘. Wer meint, das nicht beachten zu müssen, hat ganz offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zum Gleichbehandlungsgebot." Rechtlich liegt damit nach Auffassung der Gruppe eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Juliane Schrader (Grüne) „Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass vor diesem Hintergrund trotz persönlicher und fachlicher Eignung abgelehnte Bewerber*innen sich durch den fehlenden Zusatz (m/w/d) diskriminiert fühlen und auf Entschädigung klagen. Angesichts des Fachkräftemangels ist es völlig unverständlich, wenn sich die Verwaltung nicht einmal an einfachste Standards hält."

Im Rathaus meint "man", es habe sich ja nicht um eine Stellenanzeige gehandelt, sondern um "Werbung" - und dort brauche "man" nicht gendern. Die Stadt habe lediglich eine Übersicht über Aufgabenfelder gegeben.

Zum Gendersternchen - siehe Bericht in rev110 - meint OB Nigge: „Wir befinden uns mitten in einer - aus meiner persönlichen Sicht - ideologiegetriebenen akademischen Debatte, die an der Lebensrealität weiter Teile der Bevölkerung vorbeigeht. Daran beteiligen wir uns nicht. Die Stadtverwaltung wird nicht mehr oder weniger umsetzen als das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das habe ich vorgegeben und dazu stehe ich.“ (CZ, 04.06.2022)

Fairtrade-Town - Celle bewirbt sich

Überraschend gab es in der Ratssitzung im Juli eine 19:18-Mehrheit für den Antrag: „Die Stadt Celle bewirbt sich um den Titel Fairtrade-Town“. Eingebracht von der „Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt“ reichten die zusätzlichen Stimmen von Seiten der SPD, weil sich Udo Hörstmann und Kalli Struck (Unabhängige) enthielten. Was heißt das nun?

Für den Titel Fairtrade-Town muss eine Kommune fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel widerspiegeln. Nach dem Ratsbeschluss muss eine lokale Steuerungsgruppe aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft gebildet werden. Weiter müssen sich bei Celles Einwohner:innen-Zahl mindestens 14 Geschäfte und sieben Gastronomiebetriebe dahingehend beteiligen, dass mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten werden. Auch müssen mindestens jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde Informations- und Bildungsaktivitäten zu fairen Handel umsetzen. Schließlich sollen lokale Medien über die Aktivitäten berichten. Dann darf sich Celle „Fairtrade-Town“ nennen, wie in Niedersachsen sind es u.a. Hannover, Lüneburg, Wolfsburg, Verden und Garbsen.
Mehr unter: http://www.fairtrade-towns.de/index.php

IGS nur über Los

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Celle ist für Eltern, die ihr Kind auf eine weiterführende Schule schicken wollen, das attraktivste Angebot. Zum neuen Schuljahr gab es 286 Anmeldungen, aber es konnten (über Losverfahren) nur 180 angenommen werden. Nur 63 % der Bewerbungen bekamen einen Platz. In geringerem Maß überzeichnet war dann noch das HBG, wo 27 Anmeldungen auf andere Schulen verwiesen werden mussten. Von den insgesamt 1659 Anmeldungen erfolgten 727 für Gymnasien (44 %), 646 für Oberschulen (39 %) und 286 für die IGS (17 %). Gegenüber vergangenen Zeiten hat sich die 2/3 Situation also umgekehrt. Aber was sich kaum geändert hat:

Blond macht Abitur

Da es erstaunlicherweise (oder auch nicht) keine lokale Statistik darüber gibt, wer eigentlich am Ende eine Hochschulzugangsberechtigung erreicht, sind wir Jahr für Jahr auf die Namenslisten der Abiturient:innen angewiesen, die die CZ veröffentlicht. Es ist - zugegeben - ein sehr ungenaues Verfahren, anhand der Vor- und Nachnamen auf einen Migrationshintergrund zu schließen. Auf Grundlage dieser „Methode“ waren es dieses Jahr bei insgesamt rund 600 nur gut 80, also etwa 14 %. Gleichzeitig können wir bei diesem Jahrgang - auch darüber gibt es keine exakten Zahlen - davon ausgehen, dass mindestens jede:r Fünfte vor dreizehn Jahren eingeschulte Schüler:in einen Migrationshintergrund hatte. Somit sind sie beim Abitur also deutlich unterrepräsentiert. Nach wie vor haben vor allem Schüler:innen mit einem Migrationshintergrund (d.h. in Celle: vor allem kurdischen) geringere Bildungschancen als solche ohne.

Beach-Club geht baden

Der Beach-Club am sogenannten Allerstrand sorgte vergangenes Jahr für unterschiedliche Reaktionen: manche fanden’s toll, andere fühlten sich „vertrieben“. Zwischenzeitlich stellte sich heraus, „dass die Errichtung und der Betrieb des Beachclubs ‚Allerseits‘ auf dem Allerstrand gegen naturschutzrechtliche Vorschriften verstießen“ – so jedenfalls die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt in Reaktion auf eine Fachaufsichtsbeschwerde eines Celler Bürgers. Dagegen ist die Nutzungen als Badestelle eben ausdrücklich in der Verordnung zum Naturschutzgebiet geregelt. Unter Berücksichtigung der Auflagen ist ein Comeback des gastronomischen Angebots „Beach-Club“ eher unwahrscheinlich. Ein bisschen kurios: Während die Jusos im vergangenen Herbst gegen die Verdrängung der Jugendlichen aus einem unkommerziellen Raum demonstrierten, hätte die SPD-Ratsfraktion gern wieder Cocktails am „Strand“ genossen.