Bund und Land wollen Ausbau der Windenergie - die Probleme liegen vor Ort
Nachdem der Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere von Windenergieanlagen (WEA), im letzten Jahrzehnt politisch ausgebremst wurde, wird nun immer deutlicher: Das Tempo, das jetzt mit den Gesetzen von Bund und Ländern angepeilt wird, ist illusionär.
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll den Ausbau voranbringen. Dafür sollen insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt sowie die notwendigen Flächen bereitgestellt werden.
Derzeit sind bundesweit 0,8 % der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen – tatsächlich verfügbar sind nur 0,5 %. Die Bundesregierung will daher die Flächen bis 2032 auf 2 % ausweiten und dazu den Ländern gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Für Niedersachsen heißt das: bis 2026 1,7 % und bis 2032 2,2 % - also doppelt so viel wie heute.
Situation im Landkreis Celle
Im Landkreis Celle werden derzeit 99 Anlagen mit einer Leistung von rund 150 MW betrieben. Derzeit haben neun Gemeinden (die Städte Bergen und Celle, die Gemeinden Eschede, Hambühren, Südheide und Winsen/A. sowie die Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen) Sonderbauflächen Windenergie ausgewiesen mit einer Gesamtfläche von 624 ha.
Außerhalb der gemeindlichen Sonderbauflächen gibt es in der Samtgemeinde Lachendorf zwei Windparks („Gockenholz“ mit vier Anlagen und „Beedenbostel“ mit fünf Anlagen) sowie eine Einzelanlage südlich von Hohne. In der Gemeinde Wietze werden zwei raumbedeutsame Anlagen bei Jeversen, in der Samtgemeinde Wathlingen eine (nördlich von Wathlingen) und in der Gemeinde Südheide zwei Anlagen (Baven und Bonsdorf) betrieben.
Die allermeisten Anlagen sind zwischen 2000 und 2011 entstanden. Seitdem stagniert der Ausbau.
Auf der Suche nach Ausbauflächen
Würden die Landesplanungen auf den Landkreis Celle heruntergerechnet, hieße das: 2.636 ha (1,7%) bis 2026 bzw. 3.412 ha (2,2%) bis 2032.
Der gültige Raumordnungsplan von 2005 regelt in Sachen Wind nichts; Genehmigungen erfolgten über die Flächennutzungspläne der Städte, Samtgemeinden, Gemeinden. Der Landkreis Celle befindet sich jedoch momentan in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP).
Der erste Entwurf lag zur Öffentlichkeitsbeteiligung bereits im Frühjahr 2017 aus. Zwischenzeitlich gab es allerdings durch Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile immer wieder einen Überarbeitungsbedarf. Insbesondere die Beteiligung der Bundeswehr erweist sich wohl als Geduldsspiel der besonderen Art. Hier ging und geht es insbesondere um Hubschraubertiefflugkorridore.
Waren im ersten Entwurf noch 1.715,7 ha (ca. 1,1%) für Wind ausgewiesen (303,5 ha bestehende Flächen in F-Plänen und 1.412,2 ha neue Flächen), sind diese Flächen durch die angesprochenen Probleme zwischenzeitlich sogar auf gut 1.000 ha (0,7 %) geschrumpft. Nun sollen deshalb alle sogenannten weichen Tabuzonen einer Prüfung unterworfen werden, um so zu einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Fläche zu kommen.
Heißt z.B.: Der bisherige Ansatz einer Mindestgröße 30 ha wird fallen gelassen, es soll nah an Gewerbegebieten geplant werden, bei der Begrenzung zur Straße soll nur noch das rechtlich erforderliche Maßstab sein.
Der Waldbesitzerverband Niedersachsen steht den Planungen sehr offen gegenüber. Sein Präsident, Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbands Niedersachsen, fordert gar: „Jeder Landkreis muss die Möglichkeit erhalten, windhöffige Standorte im Wald für Windenergieanlagen auszuweisen.“ Er wandte sich auch gegen den Ausschluss sogenannter „historischer Waldstandorte“, von denen es im Landkreis Celle wohl ziemlich viele gibt.
Größte Potenziale im Ostkreis
Durch die Bundeswehr scheinen größere Gebiete nahezu ausgeschlossen, z.B. Wietzenbruch, Fassberg, Truppenübungsplatz und zusätzlich die sogenannten Hubschraubertiefflugkorridore. Daraus ergeben sich z.B. Schwierigkeiten für ein Repowering des Hetendorfer Windparks. Dass es im Westen des Landkreises bisher kaum Windenergieanlagen gibt, hat mit viel artenschutzrechtlichen Einschränkungen zu tun (Meißendorfer Teiche, Osterholzer Moor). Da ist fraglich, ob die durch neue Gesetzeslagen aufgehoben werden. Damit bleiben zunächst einmal Flächen im Ostkreis, wo bisher schon Windparks entstanden sind.
Wer schnell im Landkreis Celle repowern oder neue Anlagen errichten will, muss den Weg über die Änderung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden und Samtgemeinden suchen.
Hier gibt es gerade Initiativen in der Samtgemeinde Lachendorf und der Samtgemeinde Wathlingen. Nach wie vor ist die Alternative zum Raumordnungsplan die Genehmigung über einen Flächennutzungsplan. Um die Realisierung weiterer Windparks und Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und zu steuern, leitete der Samtgemeinderat Lachendorf vor dem Hintergrund konkreter Vorhaben eine Änderung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien ein.
Die Gemeinde Nienhagen will für zwei bestehende Anlagen Möglichkeiten zum Repowering eröffnen und südöstlich an den vorhandene Standort anschließend eine neue Fläche ausweisen Im März hat der Gemeinderat einen entsprechenden Antrag an die Samtgemeinde Wathlingen beschlossen. Hier gibt es allerdings einen Dissenz mit den Raumordnungsplänen des Landkreises.
Die Tabelle ist zusammengestellt nach Infos auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Windkraftanlagen_in_Deutschland